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Autor: Frank Müller
Datum: 11.10.2007
Views: 2203
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Geld und Punkte - der Bußgeldkatalog

Zu tief geflogen oder sonstwie versehentlich daneben benommen und prompt erwischt worden? Wer im Straßenverkehr bei einem Fehlverhalten von der Polizei oder einer Politesse die rote Kelle gezeigt bekommt, ist regelmäßig mehr als erpicht darauf, schnellstens zu erfahren, was ihm konkret als Strafe blüht. Bleibt es bei einer Verwarnung, die an sich schon ärgerlich genug ist? Muss ich ein Bußgeld zahlen? Gibt es Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister? Ein Fahrverbot gar? Oder ist der Führerschein im schlimmsten Fall gleich ganz weg?
Der Bußgeldkatalog (eigentlich Bußgeldkatalog-Verordnung, oder kurz BkatV) klärt den Sünder auf, welche Geldstrafen oder wie viele Punkte ihm in der Flensburger Verkehrssünderdatei drohen - bis hinauf zum Fahrverbot und vollständigen Führerscheinentzug.

Der Bußgeldkatalog behandelt ernst zu nehmende Fragen, die locker bis zu sieben Punkte auf einen Rutsch bringen können - wie Alkohol und Drogen am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Sicherheitsabstand, falsches Überholen oder Rotlichtverstöße, aber auch trivialere Ordnungswidrigkeiten im Stil des falschen Haltens oder Parkens. Aber Vorsicht - die Angaben im Bußgeldkatalog sind Regelsätze, das heißt, sie können je nach Situation und Verhalten des Fahrers erheblich nach oben abweichen. Und: es kommen zum Bußgeld weitere 25,60 Euro hinzu - 20,00 Euro Bearbeitungsgebühr und 3,05 Euro für die Postzustellung.
Der Bußgeldkatalog ist üblicherweise gestaffelt und unterscheidet nach der Schwere des Delikts. Eine Geschwindigkeitsübertretung beispielsweise wird umso schwerer geahndet, je höher sie ausfällt - bis zu zwanzig Stundenkilometer über dem Erlaubten führen „nur“ zu einer Verwarnung, die keine zusätzlichen Punkte mit sich bringt. Doch alles, was über die magische 35-Euro-Grenze hinausgeht, ist ein Bußgeld - und das gibt Ärger mit Flensburg. Und wer innerorts mehr als 31 Stundenkilometer zu schnell war, geht einen Monat zu Fuß, begnadete Raser auch schon mal ein Vierteljahr.
Aber aufgepasst - auch wer sich ständig nur kleinere Schnitzer leistet, kann Ärger bekommen: bei Wiederholungstätern wird ebenfalls genauer hingeschaut und stärker bestraft.

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