Viele Existenzgründer sind gut auf ihre Existenzgründung vorbereitet. Sie besuchen vorbereitende Seminare und hören das eine oder andere über Themen wie die richtige Rechtsform für eine Existenzgründung, das Marketing für eine Existenzgründung, Steuern und vieles mehr. Der Begriff des Kleinunternehmers fällt jedoch in vielen Gründerseminaren einfach unter den Tisch; obwohl er für viele Gründer eine grosse Rolle spielen sollte.
Der Kleinunternehmer bzw. das Kleinunternehmen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Zunächst ist die Entscheidung für oder gegen das Kleinunternehmen unabhängig von der Wahl der Rechtsform. Ein Freiberufler kann also genauso Kleinunternehmer sein wie ein gewerblich Tätiger. Kleinunternehmer ist nach dem Willen der Gesetzgebung der, der nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz pro Jahr hat und in den Folgejahren einen Umsatz von 50.000 EUR nicht übersteigt. Insofern ist das Kleinunternehmen wirklich nur für Existenzgründungen von Einzelpersonen geeignet. Es leuchtet ein: Wer Mitarbeiter beschäftigen will oder mit mehreren Personen gründet, für den dürften 17.500 EUR kaum reichen, um eine tragfähige Existenz aufzubauen.
Der wesentliche Unterschied, der sich für ein Kleinunternehmen gegenüber anderen Unternehmen ergibt, ist folgender: Das Kleinunternehmen muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Im Gegenzug darf es aber auch keine Umsatzsteuer, die es selbst im Rahmen des Einkaufs gezahlt hat, geltend machen. Damit hat der Kleinunternehmer Preisvorteile gegenüber einem Mitbewerber, der den gültigen Umsatzsteuersatz auf den Rechnungsbetrag schlagen muss. Keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, kann aber auch negative Image-Wirkung haben. Manch ein Kunde könnte ein Unternehmen, das keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung in Rechnung stellt, als kleinen „Wurschtler“ einstufen. Sie sollten also gut überlegen, ob für Ihre Zielkundengruppe Probleme mit dieser Regelung zu erwarten sind.
Die Kleinunternehmer-Regelung eignet sich nicht für eine Existenzgründung , bei der sehr hohe Investitionen notwendig sind. Hier ergäbe sich ein Nachteil, wenn beispielsweise Anfangsinvestitionen in Höhe von 20.000 EUR getätigt werden müssen und die Umsatzsteuer, die hierfür gezahlt werden muss, nicht „zurückgeholt“ werden kann. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, ob das Kleinunternehmen für Sie geeignet ist.
Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung für das Kleinunternehmen entscheidet, muss dies bei der steuerlichen Anmeldung angeben. Die steuerliche Anmeldung ist ein Fragebogen, der vom Finanzamt an jedes neu gegründete Unternehmen gesandt wird oder das der Gründer von sich aus beim Finanzamt abgibt. Die Entscheidung über das Kleinunternehmen muss also im Vorfeld der Existenzgründung fallen – wer sich nicht sicher ist, sollte Rat und Tat bei Beratern suchen und dann erst eine Entscheidung fällen.ung für das Kleinunternehmen entscheidet, muss dies bei der steuerlichen Anmeldung angeben. Die steuerliche Anmeldung ist ein Fragebogen, der vom Finanzamt an jedes neu gegründete Unternehmen gesandt wird oder das der Gründer von sich aus beim Finanzamt abgibt. Die Entscheidung über das Kleinunternehmen muss also im Vorfeld der Existenzgründung fallen – wer sich nicht sicher ist, sollte Rat und Tat bei Beratern suchen und dann erst eine Entscheidung fällen.
|