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Infos zum Artikel
Autor: |
Martina Koch |
Datum: |
22.09.2010 |
Views: |
5370 |
Bewertung
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Was es beim Logistikrecht zu beachten gilt |
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Im Zuge der Globalisierung wächst die Welt immer weiter zusammen, die Handelsbeziehungen unter Ländern aus der ganzen Welt blühen wie nie zuvor. Um erfolgreich Handel zu betreiben, muss natürlich die Möglichkeit bestehen, Güter von einem Ort zum anderen zu transportieren. Diese Transporte finden in den seltensten Fällen nur innerhalb der Landesgrenzen einer Nation statt. Sowohl bei den Transporten per Schiff, per Flugzeug als auch an Land müssen natürlich gewisse Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Diese sind in Deutschland im Frachtrecht festgehalten, welches Teil des Handelsgesetzes und in 43 Paragraphen unterteilt ist. Darin wird beispielsweise angegeben, welche Fristen für Mängel an einem Transportgut gelten und wann diese Mängel verjähren.
Eine Transportsendung durchläuft stets mehrere Stationen, nicht nur dann, wenn es sich um eine internationale Sendung handelt. Daher kommt kein Transport ohne Vertrag aus, denn es besteht immer die Möglichkeit, dass die Ladung unterwegs beschädigt wird. In einem Logistikvertrag werden aus diesem Grund die Rechte und Pflichten des Absenders sowie des Frachtführers festgelegt. So muss der Frachtführer umgehend den Absender einer Transportsendung benachrichtigen, wenn die Fracht unterwegs beschädigt wird. Anschließend muss er genau nach Weisung des Absenders weiter verfahren. Der Vertrag gilt dann als erfüllt, wenn die Ware beim Empfänger in ordnungsgemäßem Zustand abgeliefert wurde. Über den Empfänger selbst sagt das Logistikrecht meist nichts aus, es sei denn, die Fracht wird per Nachnahme versendet. Dann ist er selbstverständlich dazu verpflichtet, die anfallenden Gebühren zu bezahlen – oder die Sendung abzulehnen.
Nicht alle Transportfahrten sind jedoch so einfach auszuführen wie die Beförderung einer beliebigen Warensendung von A nach B. Es kommt immer wieder vor, dass gefährliche Stoffe oder Stoffgemische transportiert werden müssen. Dies geschieht üblicherweise in einem Gefahrgut LKW. Dieser muss besondere Auflagen erfüllen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Beispielsweise muss er ausreichend gekennzeichnet sein, sodass Polizei oder Feuerwehr im Zweifelsfall auf einen Blick von außen erkennen kann, welche Art von Gefahr von der Ladung ausgeht. Des Weiteren ist der Frachtführer verpflichtet, eine Augenspülflasche mit sich zu führen.
Wollen Unternehmen Rechtssicherheit bei Transportfragen erlagen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt.
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