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Autor: Leonard Schmidt
Datum: 09.11.2012
Views: 12596
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Minijob: Anhebung der Gehälter 2013

Der Minijob ist ein beliebtes Beschäftigungsmodell bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern. Bislang galten feste Regeln für die Beschäftigung durch einen Minijob. Ab dem Jahr 2013 sollen sich nun einige Gesetze ändern. Darunter wird unter anderem der Minijob-Lohn erhöht.

Mehr Geld für Minijobber

Die Regierungskoalition ist sich nun einig. Der bis jetzt abgabenfreie Lohn für einen Minijob wird ab dem Januar 2013 auf der Gehaltsabrechnung nicht mehr 400, sondern 450 Euro anzeigen. Ursprünglich hätte dies schon im Sommer 2012 geschehen müssen, doch die endgültige Entscheidung kam erst jetzt. Zukünftig werden alle Minijobs auch rentenversicherungspflichtig sein. Bis jetzt sind in der Bundesrepublik 7 Millionen Minijobber registriert. Davon sind allein 6,8 Millionen aus dem Gewerbebereich. Nun stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung auf 450 Euro haben wird. Für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bedeuten die zusätzlichen 50 Euro erst einmal mehr Flexibilität. In solchen Fällen ist bei einem Dauerarbeitsverhältnis der Durchschnitt von einem zwölfmonatigen Verdienst entscheidend. Für beide Seiten stellt dies einen Vorteil dar, da verstärkt im monatlichen Umfang gearbeitet werden kann, ohne dass dadurch die versicherungsrechtliche Beurteilung geändert wird. Ein weiterer Pluspunkt für den Arbeitnehmer ist, dass das Einkommen innerhalb von zwei Monaten eines Kalenderjahres die 450-Euro-Marke überschreiten kann.

Wie wirken sich die Änderungen auf die Rentenversicherung aus?

Minijobber sind derzeit vorwiegend ohne Rentenversicherung beschäftigt. In Zukunft sollte sich dies ändern, indem einige Regeln umgekehrt werden. Laut den Koalitionsplänen sollen Minijobber künftig mit einer Rentenversicherung vollkommen gedeckt sein. Darunter werden sie auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Dafür werden sie allerdings den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers mit 15 % aus eigener Kasse unterstützen müssen. Doch ab dem Jahr 2013 sinkt der Beitragssatz für die Rentenversicherung auf 18,9 Prozent. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem Lohn von 450 Euro gerademal 17,55 Euro im Monat als Beitrag zahlen muss.

Die Übergangsregelung für den Arbeitnehmer

Ab dem Jahr 2013 bis zum Ende 2014 soll sich bei dem neuen Gesetz für Minijobs nichts ändern. Ein Minijobber ist unter solchen Umständen pflichtig, eine Kranken- und Rentenversicherung zu besitzen. Doch während der sogenannten Übergangszeit kann sich die Aushilfekraft dieser Pflicht befreien, sodass Beiträge nicht eingezahlt werden müssen.

Was bringt das neue Gesetz dem Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber kann den Minijobber jetzt vor allem länger beschäftigen. Allerdings fallen zusätzliche Kosten für Rentenversicherung (67,50 Euro), Krankenversicherung (58,50 Euro) und Gehaltssteuer (9 Euro) auf. Die gesamte Aufwendung für einen Minijob-Gehalt würde damit 585 Euro betragen, falls der Minijobber mit 450 Euro bezahlt wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf dem Blog von die-gehaltsabrechnung.de..

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