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Infos zum Artikel
Autor: |
Sabrina Fries |
Datum: |
18.06.2007 |
Views: |
1520 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Zahnersatz durch Implantate |
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Insbesondere bei Patienten mit starkem Kariesbefall im Gebiss kommt im Laufe der Zahnbehandlung irgendwann der Zeitpunkt wo ein Zahnersatz notwendig wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zahnersatz durch Zahnimplantate notwendig.
Beispielsweise dann wenn die im Gebiss noch verbliebenen Zähne für die Aufnahme einer Überkronung oder für den Einsatz einer Brücke nicht möglich ist.
Bei Zahnimplantaten handelt es sich um in den Kieferknochen eingesetzte Fremdkörper. In der Zahnheilkunde gibt es ein spezielles Teilgebiet, dass sich mit dem Einpflanzen von Zahnimplantaten in den Kieferknochen befasst, die Implantologie. Zahnimplantate übernehmen die Funktion von künstlichen Zahnwurzeln. Die Implantate werden beim Einpflanzen in den Kieferknochen über ein Schraubgewinde eingedreht oder einfach eingesteckt. Innerhalb von drei bis sechs Monaten verbinden sich die Implantate sich mit dem sie umgebenden Knochen zu einer festen Trägereinheit, die äußerst belastungsfähig ist. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei die mikromorphologische Oberflächengestaltung.
Die Mikro-Porentiefe mit der sie aufgeraut wurde, muss durchschnittlich 5µ bis 100µ betragen. Die makromorphologische Gestaltung des Implantates, sprich die Implantatform wiederum hat Auswirkungen auf die chirurgische Insertionstechnik. Üblicherweise bestehen Zahnimplantate aus Titan, zum Teil aber auch aus keramischen Materialien. Zum Teil werden auf die Implantate auch noch zusätzlich eine festsitzende Brücke gesetzt. Zahnersatz jeglicher Art sollte regelmäßig durch den Zahnarzt überprüft werden. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Implantaten und anderem Zahnersatz haben Anspruch darauf diesen regelmäßig durch den Zahnarzt überprüfen zu lassen. Sofern keine sonstige Zahnbehandlung bei einem derartigen Termin durchgeführt wird, müssen die Versicherten für diese Nachsorgemaßnahmen noch nicht einmal die sonst beim Zahnarztbesuch jedes Vierteljahr fälligen 10,00 Euro Praxisgebühr zahlen.
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