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Autor: Christian Münch
Datum: 13.04.2010
Views: 2226
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Die Verjährung durch das gerichtliche Mahnverfahren

Verjährung im Zivilrecht

Eine Verjährung im Zivilrecht hat zur Folge dass ein Schuldner die Leistung an den Gläubiger verweigern kann. In der Regel beläuft sich die Frist der Verjährung auf drei Jahre, es sei denn, durch Gesetze sind andere Verjährungsfristen vorgesehen, wie bei Rechten an Grundstücken oder familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Die Hemmung der Verjährung

Die Hemmung der Verjährung kann durch verschiedene Bedingungen eintreten. Eine Hemmung bewirkt in diesem Fall dass die Zeit der Verjährung unterbrochen wird. Die Verjährung kann zum einen durch eine eingereichte Klage auf Leistung, oder der Feststellung eines Anspruches auf das Recht einer Vollstreckung.

Eine weitere Möglichkeit wie die Verjährung gehemmt werden kann, ist ein Mahnverfahren bzw. die Zustellung des Mahnbescheides, oder eines europäischen Zahlungsbescheids. Durch die Hemmung der Verjährung, hat somit der Gläubiger die Möglichkeit auch über einen Zeitraum, in dem die Verjährung greifen würde, hinaus, zu seinem Recht zu kommen. In diesem Fall ruht die Verjährung, und läuft erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder weiter.

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