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Infos zum Artikel
| Autor: |
Stefanie Bauer |
| Datum: |
14.03.2010 |
| Views: |
2743 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Selbstständig als Tagesmutter |
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Für Mütter, die gerne die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder mit einem beruflichen Standbein verbinden möchten, ist eine Tätigkeit als Tagesmutter ideal. Eigene Kinder sind dabei jedoch keine Voraussetzung. Tagesmutter oder –vater kann im Prinzip jeder werden, der Kinder liebt und gerne viel Leben um sich herum hat.
Wenn Sie Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen möchten, dann benötigen Sie allerdings eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Diese erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und muss alle fünf Jahre erneuert werden. In einem persönlichen Gespräch und bei einem Hausbesuch überprüft das Jugendamt Ihre Eignung und ob Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Darüber hinaus benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest aller in ihrem Haus wohnenden Familienmitglieder. Je nach Bundesland sind die rechtlichen Regelungen hierbei verschieden. Ein Gütesiegel ist die 160-Stunden Mindestqualifizierung, um Grundkenntnisse in Pädagogik, Gesundheit und Ernährung zu erwerben. Meist bieten die örtlichen Jugendämter solche Qualifizierungskurse an. Die Kosten werden in der Regel übernommen.
Als Tagespflegeperson sind Sie verpflichtet, eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege abzuschließen. Der Jahresbeitrag wird meist vom Jugendamt erstattet. Empfehlenswert ist außerdem eine private Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollten Sie einen Tagespflegevertrag abschließen, der die Betreuungszeiten, das Pflegegeld, den Urlaub der Tagesmutter, die Maßnahmen bei Erkrankung des Pflegekindes und die Schweigepflicht regelt. Auch sollten Sie sich eine Vollmacht für eventuelle Arztbesuche ausstellen lassen, die in Notfallsituationen unentbehrlich ist.
Bei der Vermittlung von Kindern ist Ihnen das Jugendamt behilflich. Sie erhalten dann einen Stundensatz von zwei bis vier Euro. Bei privater Vermittlung gibt es etwa vier bis sieben Euro. Seit Januar 2009 müssen alle Tagesmütter oder -väter ihre Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Sie werden aber nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn die Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben 400 Euro monatlich übersteigen.
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