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Infos zum Artikel
Autor: |
Torsten Maue |
Datum: |
20.10.2009 |
Views: |
2056 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Darf ein Rechtsanwalt Sonderpreise machen? |
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Dass ein Rechtsanwalt in Frankfurt, aber auch sonst deutschlandweit, keine Sonderpreise in Form von „zwei Scheidungen zum Preis von einer“ machen darf, dürfte bekannt sein. Aber auch Sonderpreise in Form von „wir lassen einfach mal eine Gebühr weg“, darf ein Rechtsanwalt Frankfurt bzw. ein deutscher Rechtsanwalt nicht vornehmen. Rechtsanwaltsgebühren werden in der Regel nach Streitwerten abgerechnet, Sozialgerichtsverfahren und Bußgeldverfahren / Strafverfahren werden nach einem bestimmten Gebührensatz streitwertlos abgerechnet. Der Rechtsanwalt darf aber Gesetzes wegen keine Gebühren weglassen, minimieren oder auch erhöhen, wie es ihm beliebt, sondern muss sich an die Gesetze halten, die es vorsehen, dass ein Anwalt in Frankfurt seine rechtliche Beratung und Vertretung abrechnen muss. Das einzige, was ein Anwalt in Franfurt oder ein Anwalt an sonstigen Orten Deutschlands zum Zwecke der Rechnungseindämmung vornehmen darf ist, dass er den Streitwert zugunsten des Mandanten gering hält. Dies bedeutet, dass ein Rechtsanwalt beispielsweise nach eigenem Ermessen sagen darf, dass er die Streitwerte mehrerer „Unterverfahren“ zusammenfasst und hier nicht den Jahresunterhalt beispielsweise zuzüglich des Rückstandes als Streitwert berechnet, sondern nur den rückständigen Unterhalt als Bemessungsgrundlage für seine Gebührenrechnung annimmt. Ansonsten dürfen keine Sonderangebote oder Ähnliches von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Gem. Gesetz gibt es teilweise Rahmengebühren, wo der Rechtsanwalt im unteren Bereich des Rahmens verbleiben kann, niedriger berechnen oder gänzlich weglassen steht hierbei jedoch nicht zur Debatte. Von daher sollte man sich nicht darauf freuen, dass man den Rechtsanwalt vielleicht persönlich kennt und dieser daher das Verfahren vor Gericht kostenlos durchführt, der Rechtsanwalt ist zur Gebührenabrechnung mehr oder weniger gezwungen. Ratenzahlungen und Stundungen jeglicher Art sind natürlich erlaubt – keine Frage.
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