Wenn man den Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Zahnbehandlung betrachtet, sollte man angesichts der hohen Kosten, die auf jeden zukommen werden, die einmal Zahnersatz benötigen werden, eine zusätzliche Absicherung in Form einer Zahnersatz-Versicherung in Erwägung ziehen.
Zahnersatz-Versicherungen können die durch die steigenden Eigenanteilskosten entstehenden Ausgaben auffangen und mindern. Als allererstes sollte die individuelle Zahnsituation von einem unabhängigen Zahnarzt bewertet werden, vor allem interessant ist dabei, inwieweit bereits erhaltende Massnahmen oder Zahnersatz benötigt werden. Ist noch alles in Ordnung, kann es durchaus sein, dass es erst sehr spät zur Inanspruchnahme der Leistungen kommt, bei bereits sehr stark geschädigten Zähnen kann der Versicherungsschutz von seiten der Versicherung auch verweigert werden. Bei Parodontitis im Anfangsstadium ist der Abschluss einer Zahnersatz-Versicherung recht empfehlenswert, da im späteren Verlauf dieser Krankheit quasi immer mit Zahnverlust zu rechnen ist. Das selbe gilt für vorgeschädigte Zähne, viele Zähne mit Füllungen, Zähne mit Wurzelschäden, etc. oder bereits mehr als einer vorhandenen Zahnbrücke oder Zahnkrone.
Es existiert eine große Anzahl von Tarifen mit den verschiedensten Leistungen, Erstattungen gibt es z.b. für Anästhesiekosten (Narkose bei Zahnarztangst), Dentallaborkosten, Inlays, Zahnimplantate, Zahnkronen oder keramische Verblendungen. Manche Versicherer gewähren zusätzlich spezielle Behandlungen wie beispielsweise Verblendkronen bei Backenzähnen, aufwändige Wurzelbehandlungen oder auch Prophylaxebehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung.
Viele Versicherungsunternehmen verlagen vor Abschluss der Versicherung einen Bericht über den aktuellen Zahnzustand vom Zahnarzt. Meist erfolgt eine jährliche Staffelung für den Zuschuss, der sich dann jährlich erhöht. Wie bereits zuvor erwähnt, verweigern einige Versicherer die Leistungserstattung bei vorgeschädigten Zähnen – man sollte daher vor dem Abschluss genau auf die Vertragsmodalitäten des Versicherers achten. Eine Wartezeit von ca. einem halben Jahr bis die Leistungserstattungen erbracht werden können, fordert fast jede Versicherung, diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn der Zahnschaden durch einen Unfall verursacht wurde - dann zahlt die Zusatzversicherung sofort.
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