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Autor: Anna Bucher
Datum: 25.02.2009
Views: 1725
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Fahrbare Gerüste

Ein fahrbares Gerüst ist ein aus herkömmlichen Gerüstbauteilen montiertes Standgerüst, das durch Fahrrollen fahrbar gemacht wird. Es ermöglicht durch ein abschnittsweises Erreichen der Arbeitsfläche große Flexibilität und mindert die einzurüstende Fläche.

Die baustellen- und sicherheitstechnischen Anforderungen an Stahlrohr-Kupplungsgerüste sind in der DIN 4420 für "Arbeits- und Schutzgerüste" festgelegt.

Fahrbare Gerüste gehören zur Gerüstgruppe 3. Auf ihrer Arbeitsplattform sind folgende Arbeiten zulässig: Maler-, Dachdecker-, Verfugungs-, Bewehrungsarbeiten sowie maschinelle Putzarbeiten.

Gegenüber fest montierten Standgerüsten, die zug- und druckfest an tragfähigen Gebäudeteilen befestigt werden, gelten für fahrbare Gerüste zusätzliche Sicherungsanforderungen zur Verhinderung des Kippens.

Die Voraussetzung zur Verwendung eines fahrbaren Gerüstes ist ein befestigter, ebener Boden. Die Rollen müssen unverlierbar und feststellbar sein.

Um eine Sicherheit gegen Kippen zu gewährleisten, darf das Verhältnis zwischen Höhe und kleinster Aufstandsbreite in geschlossenen Räumen nicht mehr als 4:1, im Freien nicht mehr als 3:1 betragen.

Das Anbringen von Hebezeugen ist unzulässig.

Aus Sicherheitsgründen darf ein fahrbares Gerüst nur langsam bewegt werden, wenn sich keine Personen auf der Arbeitsfläche aufhalten. Das Gerüst darf nur in Längsrichtung oder über Eck verfahren werden.

Die flächenbezogene Nennlast durch Material und Personen darf 3,00 kN/mA2 nicht überschreiten.

Die Belagbreite muss mindestens 90 Zentimeter betragen.

Ein dreiteiliger Seitenschutz ist anzubringen, wobei sich Personen nicht gegen den Seitenschutz lehnen dürfen.

Schräge Innenaufstiege sind senkrechten Steigleitern vorzuziehen.

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