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Autor: Sabrina Fries
Datum: 19.03.2007
Views: 2739
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Der Zahnarzt - ein Traumjob

Der Beruf des Zahnarztes ist ein sehr alter Beruf. Die ersten Zahnärzte gab es bereits im 5. Jahrhundert vor Christi Geburt. Der Franzose Pierre Fauchard (geboren 1678, gestorben 1761) begründete 1728 mit seinem Fachbuch „Le chirurgien dentiste“ die moderne Heilkunde. Das Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes erstreckt sich heute von der Prävention, über die Diagnose bis hin zur Therapie von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten.

Um den Beruf des Zahnarztes ergreifen zu können, ist die Hochschulreife erforderlich. Das Studienfach der Zahnmedizin unterliegt dem Numerus Clausus und umfasst zehn Semester. Abgelegt werden muss nach dem zweiten Semester die staatliche naturwissenschaftliche Vorprüfung, die staatliche zahnärztliche Vorprüfung folgt nach dem fünften Semester und die staatliche zahnärztliche Prüfung nach dem zehnten Semester. Nach dem abgelegten Staatsexamen muss ein Antrag auf Approbation als Zahnarzt gestellt werden. Nach Abschluss des Studiums beginnt in der Regel eine zweijährige Assistenzzeit, während der sich der Assistenzarzt auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen muss. In Deutschland besteht inzwischen schon eine Überversorgung an Zahnarztpraxen, Neugründungen werden immer schwieriger und sind mit erheblichen finanziellen Belastungen und Risiken verbunden. Es gibt daher auch zahlreiche Gemeinschaftspraxen.

Die wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Zahnarztes beträgt heute 48 Stunden. Das bedeutet eine enorm hohe psychische Belastung. Dieser Belastung muss ein Zahnarzt aber gewachsen sein, insbesondere auch im Bezug auf Geduld im Umgang mit Patienten und das Arbeiten unter Kosten- und Zeitdruck. Ein Zahnarzt benötigt eine gute sensorische Wahrnehmung und ein hohes feinmotorisches Geschick und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen muss vorhanden sein, da heute mit zum Teil hochkomplexen Apparaturen gearbeitet wird.

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