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Infos zum Artikel
| Autor: |
Dniize K. |
| Datum: |
27.01.2008 |
| Views: |
3278 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Kann ich mich privat versichern lassen? |
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Eine private Krankenversicherung können Sie nur abschließen, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das sind alle Arbeitnehmer, die drei Jahre in Folge ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 4.012,50 Euro pro Monat oder 48.150 Euro pro Jahr haben. Diese Grenze wird regelmäßig angehoben. Privat Versicherte, die dadurch wieder versicherungspflichtig werden, können sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt unter bestimmten Umständen auch für privat Versicherte, die arbeitslos geworden sind oder eine Teilzeitstelle antreten. Dabei sollte aber beachtet werden, dass wer einmal von der Versicherungspflicht befreit wurde, kaum noch zurück in das System der gesetzlichen Krankenkassen kommt. Nach dem 55. Lebensjahr ist ein solcher Wechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Unabhängig von ihrem Einkommen können sich Selbstständige und Beamte privat versichern. Eine staatliche Beihilfe deckt bei Beamten selbst meist 50 Prozent der Krankheitskosten, für Ehegatten werden 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent der Kosten übernommen. So müssen nur noch die Restkosten von der privaten Versicherung abgesichert werden. Auch Richter sowie Hinterbliebene und Ruheständlier dieser Berufsgruppen und Auszubildende bei einem öffentlich-rechtlichem Träger können sich privat versichern.
Auch Studenten und Ärzte im Praktikum, sowie Freiberufler und Künstler können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Aber auch hier ist eine solche Befreiung verbindlich und eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung nicht möglich.
In Deutschland sind etwa 7 Millionen Menschen privat versichert. Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können keine private Krankenversicherung abschließen. Rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland haben sich allerdings für eine private Zusatzversicherung entschieden.
So wechseln Sie
Wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mindestens seit drei Jahren oberhalb der gültigen Pflichtversicherungsgrenze lag, können sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Haben sie dieses Einkommen erst seit kürzerer Zeit, dann besteht die Möglichkeit zum Wechsel immer nur zum 01. Januar eines Jahres, aber auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei der privaten Krankenversicherung besteht im Gegensatz zur gesetzlichen kein Aufnahmezwang. Das heißt, die private Krankenversicherung kann ihre Mitglieder entsprechend ihrer Aufnahmebedingungen auswählen. Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in die private Versicherung wechseln. Sie müssen lediglich eine dreimonatige Kündigungsfrist beachten, es sei denn, die Krankenkasse erhöht ihre Beiträge. Dann gilt das Sonderkündigungsrecht. Wenn sie bei Berufsbeginn ein Angestelltenverhältnis eingehen, sind sie für die nächsten drei Jahre gesetzlich pflichtversichert, auch wenn ihr Einkommen sofort über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
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