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Autor: Dniize K.
Datum: 28.12.2007
Views: 1683
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Wie wechselt man die Krankenkasse?

Um Ihre Krankenkasse zu wechseln, können sie zwei Möglichkeiten nutzen.
Waren Sie mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert, so können sie für das Ende des übernächsten Kalendermonats eine ordentliche Kündigung einreichen. Die Mitgliedschaft in ihrer neuen Kasse beginnt dann zum Ersten des auf das Ende der Mitgliedschaft folgenden Monats und muss wieder zunächst 18 Monate bestehen, um erneut ordentlich kündigen zu können.
Daneben haben Sie natürlich noch ein Sonderkündigungsrecht. Dies wird dann wirksam, wenn die Krankenkasse die Beitragssätze erhöht. Sie müssen dann allerdings innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Erhöhung kündigen. Ansonsten verfällt dieses Recht.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich und fristgerecht eingereicht werden. Dies kann auch formlos geschehen. Sie erhalten dann spätestens zwei Wochen nachdem ihre Kündigung eingegangen ist, eine Kündigungsbestätigung von ihrer Krankenkasse. Diese müssen sie dann bei der Anmeldung ihrer neuen Krankenkasse vorlegen. Jene ist dazu verpflichtet sie aufzunehmen, d.h. Sie können generell zu jeder gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Das gilt allerdings nicht für Kinder oder Lebenspartner, die kostenfrei mitversichert sind. Sobald Sie ihren Mitgliedschaftsantrag eingereicht haben, erhalten Sie von Ihrem neuen Versicherer eine Bestätigung, welche beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Erst durch dessen endgültige Ummeldung bei der Krankenkasse, wird Ihre Mitgliedschaft wirksam. Erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig (innerhalb von 14 Tagen), wird Ihre Kündigung nicht wirksam. Wenn Ihr Wechsel also nicht reibungslos klappen sollten, dann sind bleiben sie als Pflichtversicherter also weiterhin bei ihrer alten Krankenkasse versichert.

Wechsel zu einer privaten Krankenkasse

Bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung gibt es einige Besonderheiten. Zum einen kann nicht jeder einer privaten Krankenkasse beitreten. Dazu sind nur Selbstständige, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Gehalt, das die Grenze von 3975€ monatlich übersteigt, ermächtigt. Allerdings sollten sie bedenken, dass sich ein Wechsel ab dem 40. Lebensjahr für sie kaum lohnt, da sich der Beitragssatz der privaten Krankenversicherung auch über das Eintrittsalter errechnet. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel aus einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung für sie gar nicht mehr möglich. Ein Wechsel zwischen privaten Versicherungen ist meist nicht sinnvoll, da sonst ihre Altersrücklagen verloren gehen. Dies ist ebenfalls bei der Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse der Fall. Ein solcher Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist aber auch erst dann möglich, wenn ihr Gehalt mindestens ein Jahr lang unter 3975€/Monat lag.
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