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Autor: Christian Lang
Datum: 09.01.2012
Views: 2344
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Ausländerrecht: Das Aufenthaltsgesetz

Gibt es Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis: ein Anwalt kann helfen! Viel zu oft sind Ausländer auf sich allein gestellt, es zahlt sich aus einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann einem mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei der Suche nach einem passenden Anwalt, gilt es in diesem Sinne darauf zu achten, dass der Schwerpunkt auf dem Ausländerrecht liegt. Nur dann kann man sich bestens vertreten fühlen.

In der jüngsten Zeit lassen sich immer mehr Ausländer oder deren Freunde oder Familienangehörige schon im Vorfeld anwaltlich beraten. Es geht darum, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Dadurch können aufenthaltsrechtliche Probleme von vornherein vermieden werden. Ein in punkto Aufenthaltserlaubnis erprobter Anwalt ist in der Lage Lücken zu schließen und auch zu erkennen. Er kennt das Ausländerrecht wie seine Westentasche und kann seine Klienten darum auch sehr gut beraten.

Das Aufenthaltsgesetz regelt insbesondere die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen, die Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln unter Berücksichtigung der Aufenthaltszwecke, den Widerruf von Aufenthaltstiteln, die aufenthaltsverhindernde Maßnahme der Zurückweisung, den Eintritt der Ausreisepflicht sowie auch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Aufenthalt von Asylbewerbern beschäftigt sich entgegen das Asylverfahrensgesetz. Es regelt die Verfahrensweise für um Asyl nachsuchende bzw. Asyl beantragende Drittstaatsangehörige, ihre Einreise bzw. Zurückweisung oder Zurückschiebung und ihre Aufenthaltsverhältnisse.

Das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz wurden als Bestandteile des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern mit der amtlichen Kurzbezeichnung „Zuwanderungsgesetz“ erlassen. Der Begriff „Ausländer“ ist nicht selten mit negativen Gefühlen behaftet. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass jeder Mensch ein Ausländer ist, wenn er sich in einem fremden Land aufhält. Nach dem deutschen Recht ist derjenige ein Staatsfremder oder Ausländer, der kein Deutscher im Sinne von Artikel Art. 116 I des Grundgesetzes ist.

Sucht man via Internet einen kompetenten Rechtsanwalt, helfen Suchbegriffe – wie Aufenthaltserlaubnis Anwalt – weiter.

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