Das Bundesinnenministerium arbeitet laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) derzeit an möglichen Änderungen bei den Beamtenpensionen. Nach der Sommerpause soll dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der eine Anhebung des Pensionseintrittsalters von Bundesbeamten, Soldaten und Richtern auf 67 Jahre vorsieht. Dies dient der Angleichung der bereits im Frühjahr dieses Jahres beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters von Arbeitnehmern auf ebenfalls 67 Jahre. Es soll auch weiterhin möglich sein, bereits vor dem 67. Lebensjahr in Pension zu gehen. Bei weniger als 45 Arbeitsjahren ist dies jedoch mit finanziellen Abschlägen verbunden, die mit 0,3 Prozent pro vorzeitigem Ruhestandsmonat beziffert werden. Die Anhebung des Pensionsalters soll schrittweise von 2012 bis 2029 erfolgen.
Dem Bund der Steuerzahler gehen diese Pläne nicht weit genug. Zur stärkeren Verringerung der Pensionslasten wurde die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors und die Abschaffung des dreijährigen Hochschulbonuses gefordert. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Höhe der Beamtenpensionen nicht mehr anhand der letzten, sondern der durchschnittlichen Dienstbezüge zu ermitteln.
Der Volkswirtschaftsprofessor und Wirtschaftsweise Bert Rürup, nach dem die gleichnamige Altersvorsorge (alternativ dazu die Riester-Rente) benannt wurde, schlug vor, weitreichende Änderungen beim Pensionsprinzip der Beamtenvorsorge vorzunehmen. Demnach sollte das Pensionssystem von dem derzeitigen Alimentierungssystem auf ein Versicherungssystem umgestellt werden. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass sich Beamte derzeit nicht direkt an ihrer Altersvorsorge beteiligen, da sie keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Für ihre Altersbezüge zahlt derzeit lediglich der Staat Geld in einen Pensionsfonds ein. Zur Verringerung der staatlichen Pensionslasten könnte neben der Umstellung auf ein Versicherungssystem auch private Vorsorge, beispielsweise die Rürup-Rente, beitragen.
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