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Autor: Ayhan Balin
Datum: 07.02.2008
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Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen

Ob bei einer privaten Krankenversicherung Wartezeiten für die Kostenübernahme bei Neumitgliedern anfallen, wird von zwei Kriterien bestimmt. Einerseits ist entscheidend, ob der Neukunde bereits vorher versichert war, andererseits sind die jeweiligen Wartezeiten Bestandteil des individuellen Versicherungsvertrags und sind damit nicht einheitlich geregelt.

Grundsätzlich gilt: wer vorher Mitglied in einer anderen Krankenversicherung war, unabhängig davon, ob dies eine gesetzliche oder eine private war, hat keine Wartezeiten, und die Kostenübernahme beginnt sofort mit dem Tag des Eintritts in die private Krankenversicherung. Darüber hinaus gibt es eine übliche, aber keineswegs einheitliche Regelung, demnach eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten besteht für die Kostenübernahme von Arztbesuchen und von Krankenhausaufenthalten, sowie eine Wartezeit von acht Monaten bei der Kostenerstattung von zahnärztlichen Behandlungen und von Psychotherapien (sofern letztere Bestandteil des Vertrags sind). Bei den meisten Verträgen privater Krankenversicherer gibt es einen so genannten Wartezeiterlass. Dieser hat zur Folge, dass die Kosten dann übernommen werden, wenn ein detaillierter ärztlicher Untersuchungsbericht vorliegt, der auch die Erfordernis des Anliegens dokumentiert.

In Bezug auf die Erstattung von Zahnersatz hat die private Krankenversicherung üblicherweise eine so genannte Staffelungsregel. Bei den meisten Versicherern und damit verbunden den meisten Tarifen besteht eine Staffelung für die Kostenerstattung von drei bis fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums erhöht sich die Höhe der Erstattung mit jedem Jahr.

Ein kostenloser Krankenversicherungsvergleich von diversen Anbietern von privaten Krankenversicherungen ist also mehr als ratsam.

Infos & Vergleich private Krankenversicherung für Studenten.

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