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Autor: Moritz Müller
Datum: 22.07.2011
Views: 1524
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Die Pflegeversicherung - wichtige Altersvorsorge

Wichtig ist es vor allem, sich über die einzelnen Pflegestufen zu informieren, denn diese sind maßgeblich dafür, wie viel der Betroffene bei Eintritt einer eventuellen Pflegebedürftigkeit selbst zahlen muss. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird von einem entsprechenden Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Dem Umfang bzw. der Ausprägung des Bedarfs an Hilfe angepasst, wird der Betroffene einer von insgesamt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit zugeordnet. Dementsprechend liegt der Unterschied in der Höhe der jeweiligen Leistungen. Wird der Betroffene seiner Meinung oder der Ansicht seiner Angehörigen nach, falsch bzw. zu niedrig beurteilt, so hat derjenige die Möglichkeit, bei seiner Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Dabei erfolgt die Bewertung der Pflegestufe nach dem erforderlichen Hilfebedarf. So liegt die Pflegestufe I, welche die erhebliche Pflegebedürftigkeit darstellt, vor, wenn der Betroffene mindestens einmal am Tag die Hilfe der Pflegekraft bei zumindest zwei Bereichen der Grundpflege, sprich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, in Anspruch nehmen muss. Dazu kommt die Inanspruchnahme der Hilfeleistung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrfach wöchentlich. Der wöchentliche Aufwand muss dabei auf jeden Fall zumindest 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen müssen. Die Pflegestufe II, auch unter dem Begriff Schwerstpflegebedürftigkeit bekannt, liegt vor, wenn der Hilfebedarf dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten bei der Grundpflege, wie oben genannt, erfolgen muss. Wie auch in Pflegestufe I muss dazu zusätzlich die Hilfe bei der Versorgung im Haus mehrmals die Woche erfolgen. Im Tagesdurchschnitt muss der wöchentliche Zeitaufwand mindestens drei Stunden betragen, wobei wiederum mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Pflegestufe III, stellt die schwerste Pflegebedürftigkeit dar, die so genannte Schwerstpflegebedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn der Bedarf an Pflege jederzeit in Betracht gezogen werden muss. Das heißt, zu jeder Tages- und Nachtzeit die Hilfe eines Pflegers gebraucht werden kann. Zudem muss die Versorgung bezüglich der Hauswirtschaft mehrmals wöchentlich erfolgen. Im Durchschnitt muss der Zeitaufwand wöchentlich bei der Schwerstpflegebedürftigkeit mindestens fünf Stunden täglich betragen. Auf die Grundpflege entfallen davon zumindest vier Stunden. Nachzulesen sind die verschiedenen Stufen der Pflege auf Pflege-Versicherung.de.

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