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Autor: Rudi Meinhardt
Datum: 10.02.2011
Views: 1903
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Welche Steuern zahlen Selbständige?

Selbständige sind natürlich ebenso wie reguläre Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre oder Rentner dazu verpflichtet, regelmäßig ihre Steuern zu bezahlen. Allerdings ergibt sich bei Selbständigen ein etwas anderes steuerliches Bild, als bei Arbeitnehmern bzw. Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben: so zum Beispiel zahlen Selbständige nicht nur die Einkommensteuer, sondern je nach Unternehmensform bzw. Tätigkeit auch Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.

Die Körperschaftssteuer fällt allerdings nur dann an, wenn es sich bei dem jeweiligen Unternehmen um eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH handelt, was auf die meisten Unternehmen nicht zutrifft. Interessanter ist da eher, inwiefern der Selbständige Gewerbesteuer zahlen muss: dies orientiert sich daran, ob es sich bei seiner Tätigkeit um einen so genannten freien Beruf handelt, wozu zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Journalisten und Künstler gehören.

Für alle Unternehmer, die nicht unter die freien Berufe fallen, ist ein Gewerbeschein und damit natürlich auch das Zahlen der Gewerbesteuer an die Gemeinde obligatorisch - wie hoch die Gewerbesteuer genau ist, ist individuell unterschiedlich, und macht sich an der Höhe des Einkommens und dem Sitz der Betriebsstätte fest: in einigen Gegenden Deutschlands ist die Gewerbesteuer niedrig, in anderen wiederum hoch.

Viele Unternehmen sind theoretisch auch von der Umsatzsteuer bzw. der Umsatzsteuervoranmeldung befreit: dies liegt dann vor, wenn die erwirtschafteten Umsätze im laufenden Geschäftsjahr einen Betrag von 17.500 Euro nicht übertreffen, und im folgenden Geschäftsjahr nicht über 50.000 Euro liegen werden. Allerdings macht es nicht immer Sinn, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, und zwar vor allem dann, wenn hohe Kosten wegen Neuanschaffungen bzw. allgemein Arbeitsmitteln etc. abgesetzt werden können.
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