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Autor: Lisa Maier
Datum: 16.01.2011
Views: 2201
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Die Pflegeversicherung in Deutschland

Die Pflegeversicherung in Deutschland ist eine der jüngsten gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Erschaffen im Jahr 1995 muss heute jeder der Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen und am besten noch zusätzlich für seine Rentenzeit vorsorgen. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eingerichtet wurden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zusammen mit dem monatlichen Beitrag für die Krankenkasse bezahlt. Dennoch sind die Pflegekassen eigenständige und rechtsfähige Körperschaften. Alle gesetzlich versicherten Personen sind automatisch pflegeversichert. Alle privat versicherten Personen müssen ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die deutsche Pflegversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung, sie muss erfüllt werden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in jedem einzelnen Fall vom medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkassen in einem medizinischen Gutachten erfasst. Die Beurteilung des Hausarztes allein reicht für die Inanspruchnahme des Pflegegeldes nicht aus. Für die Bemessungsgrundlage gibt es vorgeschriebene Begutachtungsrichtlinien, für jede Leistung ist ein entsprechendes Zeitfenster und ein entsprechender Betrag vorgesehen. Wer nun wie eine Pflegeversicherung zusätzlich abschließen kann, welche Vorteile die private Vorsorge nun bringt und viele weitere offene Fragen sind gar nicht so leicht und einfach zu erklären. Die deutsche Pflegeversicherung zu verstehen, ist für den Laien nicht einfach. Einen übersichtlichen und informativen Einblick bietet das Portal http://www.pflege-test.de. Interessante und nützliche Informationen auf einer Seite zusammengefasst, kein umständliches Surfen in verschiedenen Portalen, wer umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung sucht, kann sie hier finden und in aller Ruhe nachlesen. Kein Versicherungsdeutsch, sondern verständlich erklärt, so dass man auch als Laie die nötigen Informationen erhält und verstehen kann. Tipp: Eine gefasste Beurteilung der Pflegekasse muss nicht klaglos hingenommen werden, der Versicherte hat durchaus das Recht Einspruch zu erheben und die Begutachtung erneut zu beantragen.

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