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Autor: Elizabeth Bourne
Datum: 15.01.2011
Views: 1933
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Scheidungsverfahren und Gerichtskosten

Nach geltendem deutschem Scheidungsrecht kann ein Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden, das heißt, dass man um einen Advokaten also nicht herum kommt. Diese Vorschrift besteht, weil das Verfahren einer Scheidung für den Laien so kompliziert und undurchsichtig ist, dass er dieser Aufgabe auf sich allein gestellt wahrscheinlich nicht gewachsen ist und ihm deswegen ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden soll. Laut Scheidungsrecht gibt es zwei verschiedene Arten sich zu scheiden, einmal auf dem einvernehmlichen und einmal auf dem streitigen Wege. Die einvernehmliche Scheidung zeichnet sich dadurch aus, dass beide Eheleute der Trennung zustimmen und sich auf die Aufteilung der Ehewohnung, des Hausrates, auf das Sorgerecht und den Kindesunterhalt einigen. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel billiger und schneller als eine streitige, da sie nach dem Scheidungsrecht fast den Gang zum Gericht erspart, denn das muss am Ende nur noch der Scheidung zustimmen.

Anders sieht das bei streitigen Scheidungen aus. Hier muss das Gericht weitaus mehr entscheiden und immer wieder zwischen den Eheleuten schlichten. Gemäß dem Scheidungsrecht muss es dann über den Unterhalt, die Verteilung der Güter, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich entscheiden. Außerdem ist bei einer streitigen Scheidung eine Trennungszeit von drei von Nöten, um die Ehe als zerrüttet ansehen zu können und sie scheiden zu lassen. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist es nur ein Jahr.

Die Kosten für das Verfahren tragen nach dem Scheidungsrecht die Eheleute und teilen sie in der Regel in der Hälfte. Für seinen jeweiligen Anwalt ist jedoch jeder selber zuständig und muss dessen Honorar begleichen. Sollte man finanziell nicht in der Lage sein, das zu bezahlen, dann kann man gemäß dem Scheidungsrecht auf eine Prozesskostenhilfe vom Staat zurückgreifen, die aber innerhalb von Raten zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss. Eine andere Möglichkeit wäre ein spezieller Versicherungsvertrag, der solche Kosten übernimmt, der müsste dann allerdings bereits vor der Scheidung abgeschlossen worden sein.
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