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Autor: Nicolas Glauser
Datum: 13.01.2011
Views: 1955
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Krankenkasse Zusatzversicherungen

Obwohl die Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich ist, kann die Zusatzversicherung von Krankenversicherung zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Darum ist es relevant, dass man sich einen genauen Übersicht über die jeweiligen Leistungen verschafft. In der Regel werden die Zusatzversicherungen in zwei Rubriken unterschieden. Dabei handelt es sich um ambulante Zusatzversicherungen zum einen und Spitalversicherungen dagegen. Um ambulante Zusatzversicherungen handelt es sich bei Zusätzen für Alternativmedizin oder gleichwohl Psychotherapien durch Psychologen ohne eine ärztliche Ausbildung. Da diese Aufwendungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden, ist es relevant und nützlich, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen. Je nach Krankenkasse werden jedoch weitere Zusatzversicherungen angeboten und können stimmig abgeschlossen werden.

So gibt es die Zusatzversicherung der Krankenversicherung für verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Dabei handelt es sich unter anderem um Abonnemente für Hallenbäder und Fitness Center. Da sind ebenso Schutz- und Reiseschutzimpfungen enthalten. Ebenfalls für Bade- und Erholungskuren kann eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen werden. Auch für Hauskrankenpflege und Haushalthilfen kann eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Ansonsten für Brillen und Kontaktlinsen oder Aushilfen. Wichtig und interessant ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Notfall- und Verlegungstransporte, sowie für Rettungs- und Bergungskosten. Betrachten sollte man zudem, ob es nicht sinnvoll ist, eine Zusatzversicherung der Krankenversicherung für unterschiedliche Bereiche der Zahngesundheit abzuschließen. Wenn man sich viel im Ausland aufhält, lohnt es sich zudem über eine weitere Versicherung für ärztliche Behandlungen im Ausland abzuschließen.

Die Spitalversicherungen decken dabei die stationären Leistungen ab. Wer die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz abschließt, hat zudem das Anrecht, sich auf allgemeinen Abteilungen außerhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen. Die Grundversicherung deckt nur die Kosten, die bei der Therapie auf der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton entstehen. Ausnahmen werden jedoch gemacht, wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung außerhalb des Wohnkantons von Nöten ist. Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz, steht dem Versicherten das Recht auf ein bezahltes Zweibettzimmer zu. In den öffentlichen Spitälern wird die Behandlung der Versicherten in der Regel vom Oberarzt übernommen.

Handelt es sich um die Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz, hat der Versicherte zudem das Anrecht auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In öffentlichen Spitälern werden Privatpatienten zudem ausschließlich vom Chefarzt behandelt. Es gibt zusätzlich auch die Option der Flex-Modelle. Dabei wird die jeweilige Abteilung erst bei Spitaleintritt ausgewählt. Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt dabei die vollen Kosten. Halbprivatpatienten oder Privatpatienten müssen jedoch im Rahmen der jeweiligen Verordnung die zusätzlich entstehenden Kosten anteilig übernehmen. Hotellerie-Modelle bieten dem Versicherten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers. In diesem Fall0 gibt es jedoch keine freie Arztwahl.

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