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Autor: Max Neugebauer
Datum: 03.01.2011
Views: 3531
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Die Freiwillige Krankenversicherung

Eine freiwillige Krankenversicherung dient zur Überversicherung, welche über die gesetzliche hinausgeht. Auch greift eine freiwillige Krankenversicherung, wenn eine bestehende Versicherung endet und den Übergang in eine neue ermöglicht.
Bei einer Beendigung einer Familienversicherung kann man sich einer freiwilligen Krankenversicherung anmelden, mit dem Willen, diese auch nach einer bestimmten Zeit in eine gesetzliche umzuwandeln.

Der Betreffende muss dies schriftlich verfassen, damit eine Versicherung zustande kommt. Personen, welche aus dem Ausland wieder kommen aber auch Spätaussiedler mit einem Nachweis, dass sie im Ausland gesetzlich versichert waren, können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen und diese dann auch in eine gesetzliche umändert.

Der Beitritt in die freiwillige Krankenversicherung muss drei Monate vorher schriftlich erfolgen und beginnt ab dem Tage, ab dem die gesetzliche endet.

Kündigen kann man die freiwillige Krankenversicherung nur schriftlich bei Abschluss einer Pflichtversicherung und dem Nachweis einer anschließenden Krankenversicherung, welche beiliegen muss. Dies war vor der Gesundheitsreform gewesen.
Seit dem 1. April 2007 gibt es allerdings keine freiwillige Krankenversicherung mehr und man ist nach dem GKV-System zuzuordnen und es besteht eine Versicherungspflicht. Allerdings kann man sich ab dem 1. Juli 2007 wieder privat versichern, welche sich aber am Anfang auf einen Standardtarif hält mit verbesserten Bedingungen.

Ob man freiwillig versichert war oder in einer Pflichtversicherung, man hatte die gleichen Leistungen und auch wer keine Versicherung hatte, wurde behandelt und die Kosten wurden auf die Allgemeinheit umgelegt. Gleichwohl, ob man in einer freiwilligen Krankenversicherung ist oder diese gesetzlich ist, wurde einiges gestrichen und man muss, um vollen Schutz zu haben, weitere Zusatzversicherungen, wie beispielsweise einer Zahnzusatzversicherung abschließen. So kann man sich etwas gegen finanzielle Risiken absichern, denn bei einem Zahnersatz wird weiterhin nur ein Festzuschuss finanziert.

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