Laut Statistik wird jeder vierte Arbeitnehmer, der von seinem Einkommen lebt, irgendwann einmal berufsunfähig. Das bedeutet, dass er in diesem Fall seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Ob dies nun für den Rest seines Lebens der Fall sein wird oder sich nach einer gewissen zeit wieder ändern kann, muss der Arzt feststellen, was allerdings nicht immer ganz einfach ist. So gibt es neben eindeutigen Fällen auch Grenzbereiche. Als Beispiel kann man psychische Erkrankungen sehen. Eine depressive Verstimmung zum Beispiel kann sich zu einer handfesten Depression ausweiten, einer schweren Persönlichkeitsstörung, die sich zwar mit Hilfe starker Medikamente in den Griff bekommen lässt, trotzdem jedoch die weitere Teilnahme am gewohnten Arbeitsleben dauerhaft unmöglich macht.
Wer rechtzeitig, das heißt schon in jungen Jahren und solange er noch bei guter Gesundheit ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann im Ernstfall auf diese zurückgreifen und oft nur so sich und seine Familie vor der Verarmung schützen, die durch den Wegfall der Haupteinnahmequelle droht. BU-Schutz und Altersvorsorge sind nicht automatisch gesetzlich geregelt. Vor allem Berufstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nur eine einheitliche Erwerbsminderungsrente, die zudem mit stark reduzierten Leistungen und einem komplizierten Zweistufensystem daherkommt. Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich rechtzeitig von einem Fachmann zu diesem Thema beraten. Man kann auch hier das Internet nutzen und über spezielle Portale und Anbieter Versicherungsvergleiche anstellen. Dabei bleibt man anonym, solange man sich nur informieren will, so dass man sich nicht mit Vertretern der Versicherungsgesellschaften und deren Eigeninteressen auseinandersetzen muss und neutrale, sachbezogene Ergebnisse erwarten darf.
|