Eine Privatperson, die Geld benötigt, um sich etwas finanzieren zu können, wickelt dies meist über einen Kredit bei der eigenen Bank ab, wo sie ein Konto hat.
Braucht ein privates Unternehmen jedoch zusätzliche Finanzen, nützt ihm auch ein anderer Weg ohne Kredit bei einer Bank zu beantragen. Das Unternehmen hilft sich mit einer Art der Kapitalbeschaffungsmaßnahme, einer Kapitalmarktemission. Dies wird zum Beispiel ermöglicht durch Verkauf von Aktien, die schuldrechtliche Beteiligung von Käufern an ausgegebenen Genussscheinen oder Geld von stillen Gesellschaftern. Sogar der Staat bedient sich, wenn er neues Kapital für seinen öffentlichen Haushalt benötigt, unter anderem der Hilfe einer Kapitalmarktemission.
Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Kontrollen, welche auf einem Unternehmen lasten, dass eine Emission plant. So besteht für die Unternehmen keine Pflicht zur Anfertigung von Papieren, wie zum Beispiel Zwischenbilanzen, für Wirtschaftsprüfer.
Das heißt aber grundsätzlich nicht, dass alles was eine Firma für sich will, so einfach gemacht werden kann. Wichtige Kontrollen finden auf dem Markt trotzdem mehrfach statt.
Um eine Kapitalmarktemission durchführen zu dürfen, muss ein Unternehmen viele bestimmte Kriterien erfüllen. So muss die rechtliche Form einer Handelsgesellschaft bestehen, die Gesellschafter haben das in der Satzung festgeschriebene Einlagekapital komplett bezahlt, sie müssen über entsprechendes Eigenkapital verfügen, es müssen langjährige geschäftliche Erfolge bilanziert worden sein, eine positive geschäftliche Zukunft muss erkennbar sein, die Gewährleistung einer beständigen Führung von Management und Unternehmensleitung sowie eine entsprechende positive zu erwartende Rendite des Eigenkapitals von mehr als sieben Prozent pro Jahr wird erwartet. Daher wird eine Kapitalmarktemission bestenfalls nicht in schlechten, sondern in guten Zeiten durchgeführt. So bleibt ein Unternehmen, welches sich aus den Finanzen Dritter bedient, unabhängig.
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