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Infos zum Artikel
Autor: |
Linus Paul |
Datum: |
28.09.2010 |
Views: |
2090 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Gewerbeanmeldung |
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Über die Gewerbeanmeldung wird ein selbstständiges Gewerbe bei einer zuständigen Behörde wie der Kommune angemeldet. Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland für jede Art von selbstständiger Tätigkeit, die im Haupt- oder Nebengewerbe gem. § 14 GewO ausgeführt wird Pflicht.
Die Gewerbeanmeldung bestätigt dem Finanzamt oder einer sonstigen Stelle, dass im Rahmen einer Unternehmensgründung eine konkrete gewerbliche Tätigkeit ab dem in der Gewerbeanmeldung angegebenen Datum ausgeführt wird. Die rückwirkende Anmeldung mit der Angabe des in der Vergangenheit liegenden Start-Termins ist ferner möglich.
Durch die Anmeldung erhält der Gewerbetreibende eine Bestätigung in Form eines Gewerbescheins der zur Vorlage in bestimmten Situationen dient. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung versendet die zuständige Behörde Durchschriften der Gewerbeanmeldung an weitere Behörden wie dem Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaft etc.
Für die Gewerbeanmeldung verlangen die verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Gebühren. Ferner richtet sich die Gebührenhöhe nach der Art des anzumeldenden Gewerbes. In der Regel verlangen die Gemeinden für Dienstleistungsgewerbe höhere Gebühren als für Handelsgewerbe. Als Voraussetzung einer Gewerbeanmeldung gelten für einige Gewerbearten zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen. Welche das sind ist in §§ 33ff GewO geregelt.
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