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Autor: Horst Lager
Datum: 27.09.2010
Views: 1875
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Einen Auszug aus dem Handelsregister anfordern

Gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) sind alle deutschen Unternehmen verpflichtet, sich in einem amtlichen Verzeichnis, dem Handelsregister, einzutragen.

Es besteht aus Abteilung A (Einzelkaufleute, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen) und Abteilung B (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). Ein Eintrag im Handelsregister Online enthält (gemäß Handelsregisterverordnung- HRV) u.a. Informationen zum Sitz, der Rechtsform und dem Gegenstand der Firma, vertretungsberechtigter Personen, dem eingebrachten Kapital etc.

Da das Handelsregister laut Gesetz öffentlich zugänglich sein muss, kann jeder Einsicht nehmen. Dies ist auf den Amts- und Landgerichten möglich. Seit ein paar Jahren wird das Verzeichnis komplett elektronisch geführt und daher ist das Handelsregister online natürlich auch direkt abrufbar. Über diverse Online-Dienste oder auch direkt über die Webseite handelsregister.de kann man gegen Zahlung einer Gebühr einen Handelsregisterauszug anfordern.

Es gibt verschiedene Varianten des Handelsregisterauszuges:

- aktueller Handelsregisterauszug (aktuelle Informationen über exakte Firmierung der Gesellschaft, Geschäftsgegenstand, Höhe des Stammkapital, derzeitige Geschäftsführer und Prokuristen)
- chronologischer Handelsregisterauszug (alle o.g. Informationen sowie Hinweise auf zwischenzeitlich erfolgte Veränderungen bei der Unternehmung seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge)
- historischer Handelsregisterauszug (eingescanntes Registerblatt mit allen Informationen seit Gründung der Gesellschaft bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung)
Die Gebühren für einen Handelsregisterauszug variieren nach Onlinedienst und Gericht von 4,50€ bis zu 100€. Es gibt inzwischen sogar Online-Dienste, die den geforderten Auszug zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb von 30 Minuten im PDF-Format an Ihre Kunden verteilen.
Für Firmen sollte ein eigener aktueller Handelsregisterauszug immer greifbar sein, da dieser oft als Legitimation bei Teilnahme an Ausschreibungen oder ähnlichem gefordert werden kann.
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