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Autor: Ralf Stoll
Datum: 04.09.2010
Views: 2674
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DG-Fonds (DG Bank, DZ Bank AG): neue Hoffnung

Nachdem das OLG Stuttgart die Südwestbank AG zugunsten eines Anlegers des DG-Fonds Nr. 36 zu Schadensersatz verurteilt hat, dürfen die Anleger der DG-Fonds weiter hoffen unbeschadet aus den Immobilienfonds herauszukommen.

Das OLG Stuttgart hat geurteilt, dass die Bank nicht ausreichend aufgeklärt hatte. Insbesondere sei nicht über Rückvergütungen, sog. Kick-Backs belehrt worden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs ist dies jedoch zwingend erforderlich, sonst macht sich eine Bank schadensersatzpflichtig. Daneben muss nach dem BGH über Provisionen in bestimmter Höhe aufgeklärt werden. Der Anleger des DG-Fonds Nr. 36 kann aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart sein eingesetztes Geld zurückbekommen.

Weitere Klagen werden gegen die Verantwortlichen vorbereitet, teilt Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Lahr zwischen Freiburg und Offenburg mit. Viele Anleger wohnen in Baden-Württemberg.

Berater müssen Anleger über vielerlei Risiken aufklären. So muss über das Totalverlustrisiko, Provisionen, Emittentenrisiko, Kick-Backs, Rückvergütungen usw. aufgeklärt werden. Es bedarf für jeden einzelnen Fall eine Prüfung, worüber aufgeklärt werden muss und ob dies der Fall war. Sodann sind die Aussichten einer Klage von einem Rechtsanwalt zu prüfen. Ist dies erfolgt, kann Klage erhoben werden. In einem Gerichtsverfahren wird der Richter die Sache dann eingehend prüfen und Beweis erheben. Dabei sind nicht zwingend Zeugen notwendig. Es kann auch ein Prozess ohne Zeugen gewonnen werden.

Näheres hier: DG-Fonds (DG Bank, DZ Bank AG): neues Urteil des OLG Stuttgart, Hoffnung für Anleger.

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