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Infos zum Artikel
Autor: |
Jens Graupner |
Datum: |
16.08.2010 |
Views: |
2655 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Der Europarat |
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Gegenstand des Europarats ist es Debatten über allgemeine europäische Fragen zu führen. In der dem Europarat zugrunde liegenden Satzung ist die Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedsstaaten zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts begründet. Im Rahmen des Europarates werden völkerrechtlich verbindliche Abkommen zwischenstaatlich zur Bewahrung des gemeinsamen Erbes geschlossen. Mit Sitz in Straßburg ist der 1949 gegründete Europarat institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden stellt aber eine europäische internationale Organisation dar.
Zur Sicherung der demokratischen Sicherheit setzt sich der Europarat für die Sicherung demokratischer Grundsätze, rechtsstaatlicher Grundprinzipien, Menschenrechte, Bekämpfung des Terrorismus und der Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts ein. Organisatorisch gliedert sich der Europarat in die zwei Hauptorgane des Ministerkomitees und der parlamentarischen Versammlung des Europarates. Unterstützung erhalten die Hauptorgane vom Generalsekretär des Europarates im Rahmen seiner Selbstständigkeit.
Das Ministerkomitee wird durch die Außenminister der Mitgliedsstaaten gestellt. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird durch die entsandten Vertreter der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten gebildet.
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