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Autor: Bernhard Heß
Datum: 11.06.2007
Views: 1501
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Sicherheitsrichtlinien für die Holzbearbeitung

Bei der Holzbearbeitung, egal ob Auftragsarbeiten im Handwerk, bei der Kunst oder im Kunsthandwerk sollte die Sicherheit der dabei tätigen Person absoluten Vorrang haben. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen müssen eingehalten werden, um die Unfallgefahr in einer Werkstatt oder im eigenen Atelier möglichst gering zu halten.
Nicht angeschärfte Werkzeuge, die mit brachialer Gewalt am Holz angesetzt werden, stellen eine erheblich größere Gefahr dar als scharfe, mit denen das Holz viel leichter bearbeitet werden kann. Es ist immer dafür zu sorgen, dass alle verwendeten Maschinen und Werkzeuge in bestem Zustand sind und dass keine Schnitzeisen oder andere Handwerkzeuge auf den Maschinen liegen. In regelmäßigen Zeitabständen sollte der feste Sitz von allen Bolzen, Muttern, Halterungen und Riementrieben gewissenhaft geprüft werden.
Beim Arbeiten mit Handwerkzeugen ist immer vom eigenen Körper weg zu arbeiten. Das Werkstück sollte fest eingespannt sein und die Hände dürfen sich nicht im Arbeitsbereich befinden.
Um die Sicherheit bei der Maschinenbedienung zu gewährleisten, sollte vor dem Anfertigen des Werkstückes ein Probestück angefertigt werden. Beim Führen von kleinen Werkstücken ist immer der Schiebestock zu verwenden, um nicht mit den Händen in die Nähe von Messern oder Sägeblättern zu kommen.
Für Fräsen und Sägeblätter sollten immer die vom Maschinenhersteller gelieferten Schutzvorrichtungen verwendet werden, falls für die Fertigstellung eines Werkstückes die Schutzvorrichtung abgenommen werden muss, sollte wenigstens ein provisorischer Schutz montiert werden.
Die Umstellung einer Maschine darf in keinem Falle während des Betriebes erfolgen. Vor dem Ändern einer Einstellung, dem Austausch von Sägeblättern oder jeglichem anderem Eingriff ist die Maschine vom Netz zu trennen.
Für die Arbeitssicherheit muss vorhandenes langes Haar zusammengebunden werden, ebenfalls sollen betont lässige Kleidung und das Tragen von Schmuck vermieden werden, damit sich nichts in den rotierenden Teilen der Maschine verfangen kann.
Für die Betriebssicherheit einer Elektromaschine ist eine Absaugvorrichtung von großem Nutzen. Auch sollten eine entsprechende Staubmaske und Schutzbrille getragen werden. Es ist selbstverständlich, dass kein Gerät unter übermäßigem Alkoholeinfluss bedient werden darf.
In Werkstätten ist stets gewissenhaft Ordnung zu halten, damit Holzstücken und Reste keine Stolper- oder Rutschgefahr darstellen. Massenhaft herumliegende Säge- und Hobelspäne sind eine zusätzliche Feuergefahr!
Nach der abgeschlossenen Arbeit sind sämtliche Maschinen vom Netz zu trennen – unbeaufsichtigte Kinder gehören keinesfalls in die Nähe von Elektrowerkzeugen.

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