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Autor: Sabrina Fries
Datum: 07.05.2007
Views: 1505
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Die Kreditvergabe

Bei der Vergabe von einem Kredit hält sich jede Bank an Finanzierungsregeln. Am bekanntesten in der Öffentlichkeit ist die so genannte Goldene Bankregel. Mit dieser versucht jede Bank ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren. Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung wird nach der Goldenen Bankregel folgender Weg beschritten: Zunächst erfolgt die Anfrage zu dem Kredit durch den Kunden. Diesem folgt die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit, sowie die Prüfung und die Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten, erst dann gibt es durch die Bank gegebenenfalls eine Kreditzusage. Zuvor sind aber noch Dinge zu klären, wie zum Beispiel die Stellung von Kreditsicherheiten.

Bei einem Ratenkredit beispielsweise verlangen die Banken in der Regel lediglich eine Lohn- bzw. Gehaltsabtretung. Sollte die Bonität des Kreditnehmers jedoch nicht ausreichen, kann eine Bank auch eine Bürgschaft und / oder eine Restschuldversicherung zur Sicherung des Kredites verlangen. Nachdem alle Einzelheiten geklärt sind und gegebenenfalls eine Bürgschaft und / oder eine Restschuldversicherung abgeschlossen, bzw. vereinbart wurde, wird der Kredit von der Bank bereit gestellt – in der Regel durch Gutschrift auf das Girokonto des Kreditnehmers.

Die Gewährung von einem Kredit wird - zumindest für die Banken – durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien streng geregelt. Darüber hinaus wird einem Kreditnehmer durch den effektiven Jahreszinses die Möglichkeit geboten Angebote von mehreren Banken miteinander zu vergleichen, um nicht gleich einen Kredit nicht gleich bei der erst besten Bank aufnehmen zu müssen. Die Vergabevorschriften sind aber in der Regel bei allen Banken gleich. Insbesondere wird bei den großen Wert auf die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit gelegt.
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