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Autor: Tobias Röver
Datum: 02.05.2007
Views: 1715
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Gesundheitsreform: Alles was man wissen muss!

Am 1.April trat die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft – und damit neue Pflichten und Rechte für die Patienten. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Versicherungspflicht

Ab April muss jede Krankenkasse Unversicherte wieder aufnehmen, vorausgesetzt sie waren zuvor gesetzlich versichert. Diese Neuerung betrifft vor allem die 300.000 Deutschen, die momentan nicht krankenversichert sind. Vormals Privatversicherte haben ab Juli die Möglichkeit zu ihrem privaten Anbieter zurückzukehren. Falls die Beiträge nicht bezahlt werden können, soll es staatliche Zuschüsse geben.

Sparpotential

Für Krankenkassen gibt es ab dem 1.April 2007 die Möglichkeit allen Versicherten neue Tarife anzubieten. Darunter gibt es auch die Möglichkeit Tarife mit Selbstbehalt zu wählen: Das bedeutet, dass Patienten einen geringeren Beitrag bezahlen, wenn sie sich Verpflichten einen Teil der Behandlungskosten selbst zu zahlen. Hieraus ergeben sich Einsparungsmöglichkeiten von bis zu 600 Euro im Jahr, doch wer sich für diese Tarife entscheidet, ist mindestens drei Jahre an die Kasse gebunden. Auch eine Kündigung nach einer Erhöhung, oder wie bisher nach 18 Monaten ist momentan ausgeschlossen. Außerdem neu: Patienten, die außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen in Anspruch nehmen, können einen Bonus von ihrer Kasse erhalten.

Vorsorge wird Pflicht

Für Vorsorgemuffel sieht es ab 1.1.2008 schlecht aus. Wer auf Vorsorge-Tests der Kassen verzichtet, muss im Krankheitsfall mehr zuzahlen. Die Beschränkung der Zuzahlungspflicht auf ein Prozent des Haushaltseinkommens gilt ab 2008 nur noch für Patienten mit Vorsorgeheft oder Teilnehmer an so genannten Chroniker-Programmen.

Niedrigere Mindestbeiträge für Selbstständige

Selbstständige mit niedrigen Einkommen, die gesetzlich versichert sind, sollten zum 1. April Ihren Krankenkassenbeitrag neu berechnen lassen. Das fiktive Mindesteinkommen wird auf 1.225 Euro gesenkt – somit sind für gering verdienende Selbstständige Einsparungen von bis zu 100 Euro im Monat möglich.


Änderungen für privat Versicherte

Für privat Versicherte gibt es zunächst keine Änderungen. Ab 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Die Beiträge dürfen die Höchstbeträge der gesetzlichen Kassen - derzeit um die 500 Euro im Monat - nicht überschreiten. Ablehnen dürfen die privaten Krankenversicherungen im Basistarif niemanden, die Gesundheitsprüfung entfällt.

Jedoch: Seit dem 2. Februar 2007 müssen Versicherte nachweisen, dass sie drei Jahre ununterbrochen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen, also drei Jahre lang in Folge mehr als 47.700 Euro brutto verdient haben. Ein einmaliges Überschreiten reicht nicht mehr.

Neue Finanzierung der Beitragssätze

Zu Jahresbeginn stiegen die Beitragssätze bei 150 Krankenkassen zwischen 0,2 und 1,6 Prozentpunkten. Die Kassen begründeten dies auch mit der Gesundheitsreform. Experten erwarten weitere Erhöhungen, da eine vollständige Schuldentilgung der Krankenkassen bis Ende 2008 erfolgen soll.

Ab 2009 soll es mit dem Start des Gesundheitsfonds einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz geben, der im Gesundheitsministerium festgelegt wird. Reicht das Geld nicht aus, kann eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent zusätzlich von seinen Mitgliedern verlangen. Kassen, die deutliche Überschüsse erwirtschaften, können Ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen gewähren oder Beiträge zurückerstatten.

Alles zur Reform im Netz

Nähere Informationen über die neuen Wahltarife der gesetzlichenKrankenkassen, einen Beitrags- und Leistungsvergleich sowie zusätzliche Informationen zur Gesundheitsreform finden sie im Internet.

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