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Autor: finads GmbH
Datum: 12.11.2009
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Der Winter kommt – was Hausbesitzer beachten müssen

Wer ein Haus sein eigen nennt, der sollte auch über eine Wohngebäudeversicherung (oder im gewerblichen Fall eine Geschäftsgebäudeversicherung) verfügen.

Wenn der Winter Einzug hält, dann sollte man noch einmal seiner Sicherungspflicht nachkommen und die letzten Sonnenstrahlen dafür nutzen, sein trautes Heim noch einmal von allen Seiten zu begutachten. Die Versicherung zahlt nämlich nicht, wenn es zu einem Schaden gekommen ist, obwohl an der zerstörten oder beschädigten Sache zuvor Sanierungsbedarf bestand, der hätte bekannt sein müssen. Das kann ein Gutachter problemlos feststellen.

Darüber hinaus lohnt es sich, einen Preisvergleich zu machen. Oft schlummern teure Policen in Versicherungsordnern, die in Zwischenzeit günstigere Konkurrenz bekommen haben. Online lassen sich Angebote für die Wohngebäudeversicherung berechnen – schnell, einfach, kostenlos und unverbindlich. So hat man schnell Gewissheit und kann entweder gleich wechseln oder aber die Police beruhigt wieder in den Ordner heften.

Schließlich sollte geklärt sein, ob noch genug Streugut für den plötzlichen Wintereinbruch bereits steht. Sollte durch rutschiges Herbstlaub, Schnee oder Glätte auf dem Gehweg vor dem Haus jemand stürzen, so haftet der Hauseigentümer, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht durch harken, fegen, schieben oder streuen nicht nachgekommen ist.

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