Um an den vollen staatlichen Zuschuss der Förderung bei der Riesterrente zu kommen, muss der Versicherte einen bestimmten prozentualen Anteil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in seinen Riester- Vertrag einzahlen. Die staatlichen Zulagen, die er erhält, werden davon abgezogen. Je mehr Geld der Versicherte von seinem Einkommen einzahlt, umso höher ist die Förderung, die er erhält. Bisher sind für die volle Förderung 3 Prozent des Bruttogehalts notwendig, ab 2008 werden es 4 Prozent sein.
Die staatlichen Zulagen sind auch mit davon abhängig ob Kinder im Haushalt vorhanden sind, sowie ob diese auf den Mann oder die Frau gemeldet sind. Je nachdem ob man als Ehepartner eine eingene Versicherung hat oder die Familienvariante wählt, sollte man abwägen, auf welchen Partner die Kinder gemeldet sind.
Sollte ein Ehepartner frühzeitig versterben, erhält der Lebenspartner dessen angespartes Vorsorgervermögen auf dessen Riester- Vertrag überschrieben. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn beide Partner einen eigenen Riester- Vertrag abgeschlossen haben.
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