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Autor: Ulrich Lindemann
Datum: 11.04.2007
Views: 1189
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Die Beiträge im Rentenalter in der GKV und PKV

Bei der Überlegung zum Wechsel von der GKV in eine PKV spielt immer wieder eine Rolle, welche Beiträge ein Kassenpatient bzw. ein Privatpatient im Rentenalter zu erwarten hat. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind auch die Beiträge für die Rentner in der Gesetzlichen Kasse vom „Einkommen" zu berechnen. D.h. von der gesetzlichen Rente, von Betriebsrenten und sonstigen Einkünften, wie Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung etc. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für die Privatpatienten ändert sich beim Übergang ins Rentenalter mit dem Beitrag nichts, außer der Beitragsanteil für das Krankentagegeld fällt weg. Ansonsten wurde der Beitrag beim ursprünglichen Eintritt in die Private Krankenversicherung nach Eintrittsalter, Geschlecht, Tarifen festgelegt.
D.h. je nachdem zu welchen Bedingungen sich jeman ursprünglich privat versichert hat, bzw. welche Einkünfte ein Kassenpatient bei der GKV als Rentner angeben muß, kann es sein, daß die PKV Rentner oder die GKV im Einzelfall günstiger ist. Man kann hier also keine pauschale Aussage zu der Frage der Beiträge im Alter treffen. Meist ist es für einen Privatpatienten, der sich recht jung versichert hat und über der Beitragsbemessungegrenze verdient hat günstiger, auch im Rentenalter in der Privaten Krankenversicherung versichert zu sein.
Nicht berücksichtigt wurden hier die unterschiedlichen Leistungen bei der GKV und bei der PKV. Die Leistungen bei der PKV beruhen auf einem Privatvertrag, der seitens der Versicherung nicht geändert werden kann. D.h. die Leistungen sind bis zum Lebensende garantiert. Bei der GKV kann der Gesetzgeber durch Gesundheitsreformgesetze die Leistungen verändern, worauf der Versicherte keinen Einfluß hat.

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