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Autor: Tom Meyer
Datum: 10.04.2007
Views: 1108
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Factoring - eine besondere Form der Forderungsabtretung

Definition Factoring: Man versteht darunter den Verkauf von Forderungen gegenüber Kunden an eine Factoring-Bank.

Factoring ist also eine besondere Form der Abtretung von Forderungen gegenüber Kunden. Es ist im wesentlichen als eine Art von Finanzierungshilfe des Umlaufvermögens gedacht. Sogenannte Factoring-Banken kaufen von ihren Kunden offene Forderungen auf. Der Unternehmer kann seine gesamten offenen Rechnungen gegen seine Kunden an die Factoring-Bank verkaufen um schnell an Geld zu gelangen. Die Factoring-Bank zahlt dann den Rechnungswert abzüglich der vereinbarten Zinsen und natürlich erhält die Bank eine Factoring-Provision.

Hauptvorteil für den Kunden (Unternehmer) beim Factoring: Durch die Übernahme der offenen Forderungen kann der Unternehmer sofort über Geld verfügen, das erst später (nämlich bei Bezahlung der offenen Posten durch seine Kunden) zur Verfügung stehen würde.

Diese Art der der Forderungsabtretung nennt man auch Zession. Die Factoring-Bank wird eventuell gegen ein zusätzliche Gebühr (Delcredereprovision) sich gegen das Risiko, das die Forderung nicht bezahlt wird, schützen. Üblicherweise verläuft es in der Praxis oft so, das die Factoring-Bank 90% einer Forderung ausbezahlt. Die restlichen 10% werden bis zur tatsächlichen Bezahlung durch den Kunden auf einem Sperrkonto hinterlegt. Erst wenn der Kunde des Unternehmers die volle Forderung bezahlt hat, erhält der Unternehmer den Restbetrag. Man bezeichnet dies als Sicherheitseinbehalt.

Die Factoring-Bank kann auch weitere Leistungen anbieten:
- Erstellen von Rechnungen und die Führung der gesamten Debitorenbuchhaltung
- Beobachtung der Zahlungseingänge und Einzug fälliger Forderungen
- Offene Postenbuchhaltung und Durchführung von Mahnverfahren usw.

Factoring ist in der Regel mit erhöhten Kosten verbunden, deshalb sollte der Unternehmer diese Entscheidung betriebswirtschaftlich hinterfragen.

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