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Autor: Christoph W.
Datum: 05.05.2009
Views: 2309
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KFZ Versicherung

Die Kfz Versicherung gehört zu den bekanntesten Versicherungstypen in Deutschland. Es handelt sich dabei allerdings nicht um eine einzelne Versicherung, sondern um den Oberbegriff für fünf unterschiedliche Typen.

Die Haftpflichtversicherung ist dabei die einzige Pflichtversicherung in Deutschland und auch in den meisten Ländern der Welt. Ohne eine Haftpflichtversicherung, darf der Halter eines Automobils, nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Kfz Versicherung dient dazu, etwaige Schäden an Autos oder Personen zu decken, die der Versicherte verursacht. Sie übernimmt aber keinerlei Schäden am eigenen Auto, sondern soll nur verhindern, das der Betroffene auch Geld bekommt, wenn ihm ein Unfall oder ähnliches widerfährt.

Die Kaskoversicherungen hingegen schützen das eigene Auto. Hier unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko konzentriert sich auf natürliche Schäden, durch einen Brand, Unwetter oder Tiere. Wobei hier die Kfz Versicherung einen eigenen Katalog noch auferlegen kann, welche Schäden gedeckt sind und welche nicht. Auch Raub wird von der Teilkasko gedeckt. Nicht jedoch Schäden die man bei selbstverschuldeten Unfällen erleidet. Diese werden ausschließlich von der Vollkasko gedeckt. Bis auf bösen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernimmt die Vollkasko jeden Schaden und ist deshalb die umfassenste Kfz Versicherung. Der Fahrer ist dafür verpflichtet, sein Auto in verkehrstüchtigem Zustand zu halten.

Der Schutzbrief übernimmt Dienstleistungen, die im Zuge eines Unfalls oder einer Panne entstehen können. Darunter fällt die Pannenhilfe, die direkte Lieferung von Ersatzteilen an den Ort der Panne oder, in letzter Konsequenz, den Abschleppdienst. Entstehen daraus weitere Kosten, beispielsweise Aufenthalt vor Ort und Reparatur in einer Werkstatt, werden diese ebenfalls bezahlt. Der bekannteste Schutzbrief-Versicherer ist der ADAC.

Die Insassenunfallversicherung ist eine modifizierte Version der Unfallversicherung. Da hier der versicherte Bereich deutlich eingegrenzt wird, also die Versicherung der betroffenen Insassen, fallen die Beiträge geringer aus, als bei einer normalen Unfallversicherung.

Die letzte Kfz Versicherung ist die Verkehrs-Rechtsschutzsicherung. Diese übernimmt jedwede Kosten, die man eventuell in einem Verfahren hat, falls man vor Gericht wegen eines Unfalls oder sonstiger Verstöße im Straßenverkehr, muss.

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