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Autor: m.gutenberg
Datum: 27.04.2009
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Fahrerlaubnis und MPU

Wer seine Fahrerlaubnis wegen gravierendem Fehlverhalten im Straßenverkehr verloren hat, der steht oft vor großen Problemen. Im Normalfall muss der betroffene bei einer MPU (Medizinisch – Psychologische Untersuchung), die im Volksmund auch als der „Idiotentest“ bekannt ist, seine Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Der Begriff „Idiotentest“ kommt übrigens nicht daher, dass nur „Idioten“ zur MPU geladen werden, sondern hat seinen Ursprung in den 50er Jahren, als zum „Idiotentest“ vor allem Personen, die die Führerscheinprüfung mehr als drei mal nicht schafften, vorgeladen wurden.

Heute wird die MPU meist dann notwendig, wenn die Eignung zum Lenken eines KFZs von der entsprechenden Behörde angezweifelt wird. Meist ist das der Fall, wenn der betroffene Lenker, oder die betroffene Lenkerin durch Alkohol am Steuer oder besonders viele Punkte in Flensburg (aktuell sind es 18 Punkte) auffällig geworden ist.

Der dazu maßgebliche Paragraph des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sagt nämlich, dass „zum Führen von Kraftfahrzeugen nur diese Personen geeignet sind, die die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.“ Zusätzlich wird in Absatz 4 festgehalten, dass man nicht zu häufig gegen wichtige Vorschriften der StVG verstoßen darf.

Wer diese Vorschriften nicht erfüllt, bei dem wird die bestehende Fahrerlaubnis eingezogen und er muss eine medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren um sicher zu stellen, dass die Eignung trotz der Vorwürfe (wieder) gegeben ist.

Wer die MPU besteht, erhält ein positives Gutachten und kann seine Fahrerlaubnis wieder erlangen. Wer kein positives Gutachten erhält muss eventuell an einem Kurs, der das wieder Erlangen der Kraftfahreignung ermöglicht, teilnehmen.

Wie man sieht, sind die Vorschriften, die die MPU regeln im Gesetz sehr detailliert definiert und dienen lediglich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Bezeichnung „Idiotentest“ für die MPU ist also sicherlich nicht sinnvoll und daher abzulehnen.

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