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Autor: BK-Infoportale.de
Datum: 03.03.2009
Views: 1868
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Standardtarif für PKV-Rentner

Um auch die Beiträge im Rentenalter finanzierbar zu halten, hat die private Krankenversicherung im Jahre 1994 den Standardtarif der Rentner entwickelt. Es handelt sich hierbei um einen Verbandstarif der von allen Unternehmen angeboten wird. Der Standardtarif ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, der den privaten Krankenversicherungsunternehmen per Gesetzgeber aufgezwungen wurde. Der Standardtarif wurde für privat versicherte Rentner entwickelt, die nach Renteneintritt und Wegfall des Arbeitgeberzuschusses den Beitrag für den versicherten Normaltarif nicht mehr aufbringen können. Um in den Standardtarif wechseln zu können, muss man davor mindestens 10 Jahre bei der eigenen Versicherungsgesellschaft versichert sein.

Somit bietet die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eine Lösung fürs Rentenalter an. Sind also die Beiträge im Rentenalter zu hoch, kann man durch einen Wechsel in den Standardtarif in den meisten Fällen den Beitrag deutlich reduzieren. Denn wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, handelt es sich um Standardleistungen. So hat der PKV-Verband das Leistungspaket an der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet. Und da die Leistungen wesentlich geringer sind als in einem Normaltarif, ist auch der Beitrag deutlich günstiger. Allerdings sollte sich ein Rentner diesen Schritt gut überlegen, da er dadurch das gewohnt gute Leistungspaket seiner privaten Krankenversicherung verliert.

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