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Infos zum Artikel
| Autor: |
Karl Krueger |
| Datum: |
13.12.2008 |
| Views: |
1221 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Die brandneue Form der GmbH |
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Seit November 08 kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur britischen Limited. Bei bei dieser Form von Unternehmen handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, welche auch den Zusatz „UG" im Namen führen muss. Diese Unternehmergesellschaft kann auch ohne Mindeststammkapital eröffnet werden. Für die Umsetzung sind einige Unterlagen notwendig. Diese werden gewöhnlich als Mini-GmbH Gründungsset bezeichnet. In den Unterlagen findet der Betreffende alles Erforderliche zum Ablauf einer Firmengründung: Informationen zu den dazu notwendigen Verträgen, Auswahl und Vorgehensweise von mehreren Gesellschaftern und Handelsregisteranmeldung. Im Mini GmbH Starterpaket der Regierung finden sie auch alle erforderlichen Unterlagen zum Aufbau der Mini-GmbH. Wer sich für den Weg in die Firmenwelt entschieden hat, der sollte sich auch zwangsläufig im Mini GmbH Forum erkundigen. Die neuen Regeln der Mini-GmbH sollte das selbstständige Arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland vereinfachen. Im Vorfeld der Gründung steht allerdings die Feststellung der Probleme aber auch die Stärken dieser neuen Unternehmensform. Als eindeutigen Gewinn ist die Tatsache anzusehen, dass der Gründungsablauf einer Mini-GmbH, im Gegensatz zur klassischen Gesellschaftsform, beachtlich erleichtert wurde. Diese Unternehmergesellschaft sollte die Flucht der Firmengründer in andere Gegenden der Welt ein bisschen aufhalten. Auch mit der neuen Form der GmbH kann der Betreffende Fördermittel oder einen Gründungszuschuss bekommen, da es auch eine eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH darstellt. Die Stammeinlage ist festgesetzt auf 1€, im Gegensatz zu der klassischen Gesellschaftsform, wo im ersten Jahr 25.000 € vorhanden seien müssen. Sacheinlagen sind allerdings bei der Mini-GmbH nicht machbar. Eine Beschränkung gibt es jedoch, denn 25% des Reingewinns pro Jahr müssen als Basis beiseite gelegt werden, bis die die Mindesteinlage von im ersten Jahr 25.000 € vorhanden ist. Erst anschließend ist eine Umwandlung in eine traditionelle GmbH möglich, wozu andererseits keine Pflicht existiert. Die Verpflichtung zum Ansparen des Stammkapitals könnte schon einige Gründungen von Firmen zu Nichte machen. Die Kosten zum Aufbau eines Unternehmens sind voraussichtlich laut den Broschüren nur 150 Euro, aber die realen Gelder müssten klar höher sein, denn ohne Beratung ist keine Gründung eines Unternehmens zu empfehlen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Frage der Akzeptanz dieser neuen Unternehmensform, da die Gesellschaftshaftung einzig auf das Betriebsvermögen eingeschränkt ist. Dieser Sache ist aber, mittels einem raschen Aufbau des Grundkapitals und eine zeitige Umwandlung in eine traditionelle Gesellschaftsform, entgegenzuwirken. Die neuen Regeln für ein selbstständiges Unternehmen sollte folglich speziell als Chance angesehen werden, welche Firmengrüder mit wenig finanziellen Mitteln wahrnehmen sollten.
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