Natürlich ist es naheliegend und durchaus verständlich, dass man in irgendeiner Weise die Pflegestufen der Pflegeversicherung katalogisieren muss, um allen Bedürftigen gerecht zu werden. Allerdings mutet es durchaus etwas skurril an, wenn man sich diesen Pflegekatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung einmal etwas genauer betrachtet. Denn diese drei Pflegestufen der Pflegeversicherung sind penibel nach Minuten orientiert, und so mancher Angestellte vom Medizinischen Dienst achtet auf die korrekte Einhaltung. So muss ein Bedürftiger der Pflegestufe eins einen Anspruch auf Hilfe nachweisen, indem er zeigt das er alleine mit der Körperpflege und der Ernährung überfordert ist. Zudem muss er aufweisen, dass er ohne Hilfe keine hauswirtschaftlichen Versorgungen mehr erledigen kann, und mindestens für 90 Minuten am Tag eine Hilfestellung benötigt, wobei hier 45 Minuten auf die Grundversorgung entfallen.
Möchte man Pflegestufe zwei beantragen, sollte der Betroffene nicht mehr in der Lage sein, sich selbst zu versorgen und muss auf eine Hilfestellung drei mal täglich angewiesen sein. In Zeiten würde dies etwa drei Stunden betragen. Auch die Pflegestufe drei weist ähnliche Katalogisierungsangaben auf, bei denen man nur hoffen kann, dass man nie in diese vermeintliche Situation kommt. Daher sollte man unbedingt mit einer vorsorgende private Versicherung effektiv vorbeugen, denn nur so kann das unmenschliche Katalogverfahren umgangen werden und man erhält eine Pflege die auch menschenwürdig erscheint.
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