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Autor: Ralf Eppmann
Datum: 24.02.2007
Views: 4171
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Die Krankenversicherung für Studenten

Studenten bis zum 25. Lebensjahr, deren Einkommen 400 Euro monatlich nicht übersteigt, können als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Vorausgesetzt Vater oder Mutter sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. In diesem Falle zahlen sie keine Beiträge. Studenten, die einen Ehegatten haben, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist können sich über Diesen über die gesamte Dauer des Studiums beitragsfrei mitversichern.

Für Studenten, die jedoch über eigenes Einkommen verfügen, besteht eine Versicherungspflicht und die Krankenkassenbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse richten sich nach der Höhe des Bruttolohns. Unter gewissen Umständen besteht in der Krankenversicherung für Studenten eine Versicherungsfreiheit. Dabei darf die maximale Arbeitsleistung von 20 Stunden wöchentlich (während der Vorlesungszeiten) nicht überschritten werden. In Einzelfällen besteht auch eine Versicherungsfreiheit, wenn die Arbeitsleistung 20 Stunden wöchentlich übersteigt, diese jedoch außerhalb der Vorlesungszeiten liegen (z.B. bei Nachtschichten oder Wochenendarbeit). Den Antrag auf Befreiung muss der Student spätestens 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Wenn nach Ende des Studiums eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, so endet die Versicherungsfreiheit und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse tritt ein. Dies gilt für ordentliche Studenten, das heißt sie müssen an einer Hochschule oder Fachschule eingeschrieben sein und ihre überwiegende Zeit und Arbeitskraft auf das Studium verwenden. Studenten, die zwar eingeschrieben sind, aber zum Beispiel von einem Semester beurlaubt werden, sind somit keine ordentlichen Studenten und für sie gilt die Versicherungspflicht.

Was bedeutet nun aber Versicherungsfreiheit. Der Student hat die Möglichkeit sich nun über eine Krankenversicherung privat zu versichern, dies bedeutet für ihn, je nach Einkommen und Beitrag für die private Krankenversicherung, eine Ersparnis.
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