Seit dem 01.08.1997 gibt es in bei uns in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz. In diesem Produktsicherheitsgesetz wurde eine Lücke in der Produkthaftung geschlossen. Das Produktsicherungsgesetz enthält Regeln, die Produzenten, Hersteller und Händler zu einem Rückruf von Produkten des privaten Gebrauchs und anderen Schadenverhütungs¬maßnahmen verpflichten. Ebenfalls wurde den Behörden eine Ermächtigung erteilt, geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz anzuordnen.
Versicherungen haben gegen diese Rechtslage reagiert und ein spezielles Konzept erstellt, das als Rückrufkostenversicherung bezeichnet wird.
Personen- oder Sachschäden werden durch eine konventionelle Betriebshaftpflicht-versicherung
abgedeckt. Personen- oder Sachschäden können durch die Lieferung fehlerhafter Produkte verursacht werden.
Kosten, die durch Rückrufe von Produkten entstehen, sind allerdings nicht mit versichert.
Gefährdet beispielsweise ein die Gesundheit der Verbraucher, muss es zurück gerufen werden. Durch den Rückruf entstehen dem Unternehmen Kosten, die als „echte Vermögensschäden“ bezeichnet werden. In der Betriebshaftpflicht werden diese „echten Vermögensschäden“ nicht versichert. Dadurch ist in solchen der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung als Ergänzung empfehlenswert.
Die Rückrufkostenversicherung versichert Kosten, die durch einen Fremdrückruf oder einen Eigenrückruf verursacht werden. Ist der Produktrückruf notwendig, um Sachschäden zu vermeiden, ist dieser gedeckt oder fakultativ versicherbar. Muss ein Rückruf weltweit erfolgen, tritt die Rückrufkostenversicherung für die Kosten ein. Für die USA oder Kanada muss jedoch ein besonderer Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Die Rückrufkostenversicherung tritt für den Versicherungsnehmer, gesetzliche Vertreter und Betriebsangehörigen ein. Im Falle eines Versicherungsfalles, erstattet der Versicherer den entstandenen Vermögensschaden bis der vertraglich vereinbarten Höhe.
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