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Infos zum Artikel
Autor: |
Kristina Kralj |
Datum: |
27.11.2007 |
Views: |
2717 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Unternehmensverischerungen |
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Sämtliche Gründer müssen dem Betrieb angepasst entschließen in welchem Aufbau sie diesen absichern. Diversen Bedrohungen ist man bei einer Existenzgründung immer ausgesetzt. Diese muss man klarsichtig in Kauf nehmen und bei seiner Geschäftsidee beachten. Zusätzlich lassen sich diese durch festgelegte Versicherungen abdecken.
Betriebshaftpflichtversicherung
Mit Anfang Ihres Betriebes sind Sie reichhaltigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Für mitschuldig verursachte Beeinträchtigungen haften Sie in unbegrenzter Ausmaß und mit Ihrem vollen Geldmitteln. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundliche Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich.
Die Betriebshafttpflichtversicherung tritt für die Personen- und Sachschäden, die im Betrieb geschaffen werden und schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter. Dies trifft auch zu wenn Ihre Angestellten im Rahmen ihrer Dienstlichen Beschäftigung, Dritten einen Schaden verursachen. Die Betriebshaftpflichtversicherung behütet Sie nicht nur vor kaufmännischen Bedrohungen sondern tritt bei einem Umweltrisiko auch ein.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung tritt ein wenn Ihnen Beratungsfehler unterlaufen sind. Sie schützt Ihre persönliche Existenz und sichert Sie vor solchen finanzielen Folgen ab.
Denn bei dieser Versicherung handelt es sich um eine auf Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe angepasste Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Beschäftigten Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern verursachen.
Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherungsform behütet Sie vor Vermögensverlusten durch Sachschäden an Gebäuden, Firmeneinrichtungen und Vorräten (Inhaltswerten). Je nach Versicherungsanbieter unterscheidet sich für kleine, mittlere und große Betriebe, der Betrag für die gehaftet wird.
Elektronikversicherung
Elektronische Anlagen können oft durch Menschliches versagen, Überschwemmungen, technische Fehler, Ungeschicklichkeit, zu grunde gehen. Mit der Elektronikversicherung können Sie Ihre Industire vor ebensolchen Misserfolge bewahren.
Sie kann für Kapitalien und Gebrauchsgegenstände der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie für anderweitige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Anlagen ausgeführt werden.
Maschinenversicherung
Dieser Aufbau von Versicherung tritt für Ihre mechanischen Gerätschaften ein. Je nach Versicherungsträger wird nach stationären und fahrbaren Maschinen differiert.
Kfz-Versicherung
Sie können einzelne Fahrzeuge oder ganze Fahrzeugflotten versichern lassen. Die Kfz-Versicherung tritt bei Beeinträchtigungen am Wagen z.B. bei einem Unfall und kommt diesbezüglich auf. Neben der gesetzlich Vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung bieten manche Träger auch noch zusätzliche Kfz-Versicherungen.
Transportversicherung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen viele Warentransporte bewältigen kann man eine Transportversicherung nur anpreisen. Auf dem Weg zum Klienten kann man nie wissen welchen Unsicherheiten Ihr Artikel ausgesetzt ist.
Rechtsschutversicherung
Diese Weise der Versicherungsform dient als Haftung bei einem Rechtsstreit. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, zudem ist nach dem Grundregel der Eigenart des Versichertenrisikos aufgebaut.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nachkommende Ausgaben:
Anwahltsgebühren
Zeugengelder/Sachverständigerhonorare
Gertichtskosten
Aufwände des Gegners; insofern der Versicherte dies zahlen muss
Strafkautionen bis 50.000 € um vor Strafvollzug zu schützen
Bußgelder und Geldstrafen werden nicht übernommen.
Kreditversicherung
Diese tritt in Kraft, wenn der Versichert für die Kreditsumme nicht mehr aufkommen kann. Die Auszeit von Liquidationen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen ist Aufgabengebiet des Versicherungsschutzes.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung kommt für die Koste, die bei Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft, auf.
Es wird zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung differiert.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung kommt für gewisse Kosten nach einem Zusammenstoß auf.
Erschwingbare Leistungen sind:
Krankheitsverhütende Maßnahmen
Heilbehandlungskosten
Rehabilitation
Barleistungen (z. B. Ausgleich für Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen)
Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung wird die Todesfolge versichert. Allerdings wird in diesem Fall ein Begünstigter formell abgemacht, der im Todesfall die Betrag der abgeschlossenen Lebensversicherung erhält. Die nachfolgend entschädigende Betrag wird vorher mit dem Versicherungsträger vereinbart und schließt sich aus den monatlich gezahlten, vereinbarten Gebühren, zusammen.
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