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Autor: Uwe Ulrich
Datum: 15.02.2007
Views: 1252
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Rürup Rente

Die private Altersvorsorge ist inzwischen zwingend notwendig um auch im Alter den Lebensstandard zu erhalten. Dazu hat der Gesetzgeber für Arbeitnehmer die Riester Rente attraktiv gemacht mit Zulagen für Erwachsene und Kinder. Für Selbstständige wurde die Rürup Rente entwickelt, die allerdings anfangs kaum interessant war für Selbstständige. Bisher hat sich die Günstigerprüfung durch das Finanzamt bei Selbstständigen und Freiberuflern so ausgewirkt, dass sich die Beiträge für die Rürup Rente nicht ausgewirkt haben.

Der Entwurf zum Steuergesetz 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet, macht für Selbstständige die Rürup Rente viel attraktiver, da die gezahlten Beiträge ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden können.

Nachteile gibt es zwar immer noch, allerdings überwiegen die Vorteile bei der Rürup Rente deutlich. Es kann bei der Rürup Rente nur eine lebenslange Rente ausbezahlt werden und es gibt leider keine Möglichkeit der Kapitalabfindung. Der Bezug einer Rente über Rürup ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Ein großer Nachteil bei der Rürup Rente ist die Nichtvererbbarkeit, dies bedeutet daß alle Ansprüche nach dem Tod des Versicherten verfallen, deshalb sollte unbedingt dabei beachtet werden, dass eine Hinterbliebenen Absicherung für Frau oder Kinder in den Vertrag eingebaut wird.

Den Selbstständigen ist der Zugang zu den Betriebsrenten und der Riester Rente versperrt, deshalb sollte die Rürup Rente auf alle Fälle bei der Altersvorsorge mit berücksichtigt werden.

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