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Autor: Julia Siebel
Datum: 20.11.2007
Views: 1410
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Die staatliche Förderung der Riester Rente

Unumstritten ist, dass es nach aktuellem Stand der Rentenentwicklung unumgänglich ist, sich neben der gesetzlichen Rente mit einer privaten Altersvorsorge auseinander zu setzen. Unter allen Angeboten der Versicherer wird vor allem die Riester Rente als besonders lukratives Angebot zunehmend mehr angenommen.
Besonders gekennzeichnet sind Riesterverträge durch zusätzlich Leistungen, die der Staat gegenüber dem Versicherten erbringt. Wer im Jahr 2007 3% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in einen Riestervertrag investiert, bekommt vom Staat zusätzlich 114 Euro geschenkt. Besonders Familien profitieren von diesem Modell, da für jedes Kind zusätzlich 138 Euro staatliche Zulage erfolgen.
Schon ab nächstem Jahr sollen sich die staatlichen Förderungen bei einer Eigenleistung von 4 % des Bruttolohns von 114 Euro auf 154 Euro bzw. von 138 Euro auf 185 Euro erhöhen.
Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist, dass diese Verträge Hartz-4 geschützt sind. Auch im Falle einer längerfristigen Arbeitslosigkeit bleibt das zuvor angesparte Vermögen unantastbar.
Selbst Arbeitnehmer, die einen Mini-Job ausüben, sind riesterberechtigt, wenn sie auf einen Teil ihres ausgezahlten Lohns verzichten und dafür den vollen Beitrag zur Rente von derzeit 19,5 % zahlen.
Mit dem Modell der Riester Rente und all ihren Vorteilen signalisiert der Staat Unterstützungsbereitschaft bei der Absicherung im Alter.

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