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Autor: Karsten Wollbrück
Datum: 16.11.2007
Views: 1265
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Alkoholiker und Krankenversicherung

Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Leistungsangebote für chronisch kranke Menschen. Ein Alkoholiker, der also der Alkoholabhängigkeit unterliegt, hat eine solche chronische Erkrankung, weil die Alkoholkrankheit nur durch ein Leben ohne Alkohol zum Stillstand gebracht werden kann, aber nicht geheilt werden kann.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Leistungen in der Regel vorhanden, aber bei der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen, die auf den Alkoholismus zurück zu führen sind, oft ausgeschlossen oder unterliegen Zusatzversicherungen.

Die Frage, ob mich die Alkoholabhängigkeit treffen kann, kann sich jeder Mensch nur selbst beantworten. Das Risiko zu solch einer Erkrankung geht jeder ein, der regelmäßig Alkohol trinkt und diesen bewusst wegen des Rauschzustandes oder berauschenden Wirkung konsumiert. Jeder, der heute alkoholkrank ist, hat mit dem ersten Konsum angefangen und der Alkoholismus hat sich eingeschlichen, weil die ersten Anzeichen nicht erkant oder verdrängt wurden.

Die gesellschaftliche Meinung über einen Alkoholiker ist leider von Willensschwäche und Haltlosigkeit geprägt. Daher glauben viele Alkohol konsumierende Menschen, wenn sie noch sozial- und gesellschaftlich integriert sind, kann es ihnen nicht passieren, dass sie abhängig werden.

Die Alkoholsucht macht aber vor keinem Menschen halt. Das sollte jedem bewusst sein.
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