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Autor: Sabrina Fries
Datum: 09.02.2007
Views: 1477
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Das neue Elterngeld

Zum 01.01.2007 hat die Bundesregierung das neue Elterngeld eingeführt. Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende sowie Adoptiv-Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren wurden.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, des erziehenden Elternteils. Grundsätzlich werden 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommen, bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro, gezahlt. Erwerbslose und Studenten erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei. Das Elterngeld wird maximal bis zu 14 Monate bewilligt, von denen ein Elternteil maximal 12 Monate das Elterngeld in Anspruch nehmen kann, mindestens zwei Monate müssen vom anderen Elternteil genommen werden, sonst werden nur 12 Monate bewilligt. Wann diese zwei Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden, kann individuell entschieden werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf die vollen 14 Monate. Voraussetzung dafür ist, dass sie getrennt vom Vater mit dem Kind in einer Wohnung leben und das alleinige Sorgerecht haben bzw. mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine ausüben.
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