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Infos zum Artikel
Autor: |
Tim Schieferstein, VSP Financial Services GmbH |
Datum: |
07.11.2007 |
Views: |
2029 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Abgeltungssteuer auf geschlossene Fonds |
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Ab dem 01.01.2009 tritt die neue Abgeltungsteuer in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden sowohl Dividenden wie auch Zinseinkünfte und Veräußerungsgewinne pauschal mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert.
Von dieser Praxis sind nahezu alle Wertpapiere betroffen, also sowohl Aktien wie auch Investmentfonds und geschlossene Fonds. Bis zum 31.12.2008 gibt es eine Übergangsfrist für Aktien und Investmentfonds, nicht jedoch für Zertifikate. Hiernach bleibt die alte Besteuerung für Papiere, die bis zu diesem Datum gekauft wurden, bestehen.
Im Bereich der geschlossenen Fonds müssen Anleger allerdings zwischen den verschiedenen Anlageklassen unterscheiden, denn hier gibt es große Unterschiede.
Verlierer der neuen Steuer sind in erster Linie die Private-Equity-Fonds. Sie investieren ihr Geld in junge und wachstumsstarke Unternehmen und unterstützen diese bei Gründung, Expansion oder Erschließung neuer Märkte. Die Investments erfolgen seit einiger Zeit vorwiegend in Zertifikaten, deren Veräußerungsgewinne ab 2009 mit 25% versteuert werden. Da sich Anleger bei diesen geschlossenen Fonds allerdings für 10-15 Jahre festlegen, können sie der Steuerpflicht kaum entkommen, denn Verkäufe sind lediglich über einen Zweitmarkt und dann mit teils hohen Verlusten möglich.
Die Renditen dieser Fonds werden sich daher deutlich reduzieren. Wurden bislang durchschnittlich 10% Rendite pro Jahr erwirtschaftet, wird diese ab 2009 um gut 25% sinken. Somit ist ein direktes Investment in das jeweilige Unternehmen mitunter steuerlich interessanter.
Sofern in ausländische Unternehmen investiert wird, gelten die dortigen Steuersätze.
Anders sieht es bei geschlossenen Immobilienfonds aus. Dies erzielen Erträge aus Vermietung und Verpachtung, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen werden. Zudem bleibt die 10jährige Spekulationsfrist auf Immobilien weiter bestehen. So ist die Differenz von Kauf und Verkauf eines Bürogebäudes nach Ablauf von 10 Jahren weiterhin steuerfrei.
Ähnlich wie bei geschlossenen Fonds unterliegen auch Beteiligungen in Schiffsfonds nicht der Abgeltungssteuer. Der Grund hierfür liegt darin, dass Anleger bei einer derartigen Beteiligung Mitunternehmer der Fondsgesellschaft werden und somit Erträge aus einer unternehmerischen Beteiligung erzielen. Daher sind diese Erträge nach dem persönlichen Steuersatz, der aktuell zwischen 15-45% liegt, zu besteuern. Üblicherweise werden Erträge aus Schiffsfonds nach der Tonnagesteuer besteuert, wodurch die Renditeeinbußen gering sind.
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