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Autor: |
1plus informationsdienste |
Datum: |
05.11.2007 |
Views: |
1177 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer |
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Wer als Geschäftsführer der eigenen GmbH angestellt ist, muss beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ganz besonders auf das Kleingedruckte achten. Schließlich steht viel auf dem Spiel.
In 2008 wird es wahrscheinlich rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Änderungen kommen. Das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" dürfte innerhalb des ersten Halbjahres in Kraft treten. Die Folge wird sein: Es wird erheblich leichter, eine GmbH zu gründen. Beispielsweise wird das gesetzlich geforderte Mindestkapital von 25.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Damit dürfte diese Unternehmensform zur beliebtesten werden und es wird in der Folge jede Menge GmbH-Geschäftsführer geben, die "ihren eigenen Laden schmeißen". Was ist allerdings, wenn ein solcher Geschäftsführer berufsunfähig wird? Klar, er sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Aber ist das so einfach?
Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen GmbH-Geschäftsführer ist eigentlich nicht schwerer als für einen Angestellten auch. Es ist auf jeden Fall ein Gesundheits-Check zu bestehen, um eine Versicherung gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit zu erlangen. Allerdings ist es erheblich schwerer, letztendlich eine Rente aufgrund der BU-Versicherung zu erhalten. Warum? Viele Versicherungen verweisen darauf, dass der GmbH-Geschäftsführer auch andere Tätigkeiten innerhalb der eigenen GmbH wahrnehmen kann.
Das Kleingedruckte im BUV-Vertrag ist genau zu beachten
Worauf kommt es also an? Wer innerhalb der eigenen Firma arbeitet - das gilt auch für "normale" Selbstständige - sollte im Kleingedruckten seines Vertrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau nachlesen, in welchen Fällen die Versicherung eine Rente bezahlt. Es müssen also die Tätigkeiten des Geschäftsführers genau definiert sein. Zudem muss aus dem Vertrag klar hervorgehen, dass der Versicherungsfall eintritt, wenn genau diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Oftmals lohnt sich hier ein Vergleich des "Kleingedruckten" von verschiedenen Versicherungen.
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