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Autor: Frank Bergmann
Datum: 05.11.2007
Views: 1400
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Besitzen Sie EU-Führerscheinwissen?

Seit dem 01. 01. 1999 gilt in Deutschland das EU-Führerscheinrecht. Daraus ergaben sich eine Veränderungen der bisherigen Fahrerlaubnisklassen, die nunmehr international anerkannt sind, durch Großbuchstaben gekennzeichnet sind und 9 Klassen beinhalten.
Unter die Fahrerlaubnisklasse A fallen Motoräder, der Klasse B werden Personenkraftwagen zugeordnet deren zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 auf 3,5 t gesenkt wurde, Klasse C steht für Lastkraftwagen, deren Eignung nur noch fünf Jahre gültig ist und dann durch einen ärztlichen und augenärztlichen Test nachgewiesen werden muß. Klasse D wurde neu eingeführt und beinhaltet den Führerschein für Kraftomnibusse, zur Klasse E zählen Anhänger. Kleinkrafträder werden der Klasse M zugeordnet, deren Höchstgeschwindigkeit jetzt auf 45km/h beschränkt wurde. Handelt es sich um dreirädrige Kleinkrafträder so fallen sie in die Klasse S wie auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Für Klassen T und L (Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen land-und forstwirtschaftlicher Zwecke) gilt jetzt der Stufenführerschein für 16 bis 18jährige.
Für die Fahrerlaubnisklassen C und D gilt nach EU-Führerscheinrecht eine Vorbesitzregel, die besagt, dass zuerst die Fahrerlaubnis B erteilt worden
sein muß. Auch unter die Vorbesitzregel fällt die Klasse E, deren Erwerb an den Besitz der Fahrerlaubnis des ziehenden Fahrzeuges gekoppelt ist.
Abweichend zu Regelungen vor 1999 gibt es jetzt ein Mehrfachtäter-Punktsystem, wonach Inhaber mit erhöhter Punktezahl in Flensburg ihre Punkte durch den Besuch von speziellen Aufbauseminaren zur Kraftfahreignung reduzieren können. (um 4 oder 2 Punkte, je nach Höhe
der angefallenen Strafpunktezahl) Erst wenn bei 18 Punkten bereits ein Aufbauseminar und eine verkehrspsychologische Beratung (2 Punkte Rabatt)absolviert wurden und keine Hilfe gaben, wird der Führerschein entzogen.
Als Instrument zur Erteilung der Fahrerlaubnis oder Neuerteilung nach Entzug (Gründe können Alkohol/Betäubungsmittel/Straftaten im Zsh. mit dem Straßenverkehr oder Verkehrsauffälligkeiten sein) dient die medizinisch-psychologische Untersuchung, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen amtlich anerkannt sein muß.

So ein Führerschein kann auch im Zuge der EU-Reformen im Ausland abgelegt werden. So ist es möglich einen EU-Führerschein in Polen zu bekommen.

Waren Ihnen diese Informationen zum Thema EU-Führerschein bekannt?.

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